Bundestag debattiert über Einschränkung von Grundrechten

Der Bundestag debattierte am Freitag das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“, dieses Gesetz definiert im Gegensatz zu den Vorgängergesetz vom 27 März die Einschränkungen von Grundrechten. Bisher konnten die Grundrechte durch Verordnungen eingeschränkt werden, jetzt wird es wirklich zu einem Ermächtigungsgesetz.

In Paragraf 7 des neuen Gesetzes steht:

„Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Viele Verfassungsjuristen hatten ein solches Gesetz gefordert, da sie die Grundrechtseinschränkung auf dem Verordnungsweg für problematisch halten.

Das Gesetz bleibt aber eine Morgelpackung, denn die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wird wieder nicht genauer definiert und vor allem muss die Regierung keine Kennzahlen beweisen und vorlegen. Kennzahlen zur Bewertung der Covid-19-Lage waren seit März 2020 von der Bundesregierung immer wieder geändert worden: Vom R-Wert, zum so genannten Inzidenzwert, der auf 50 pro 100.000 Menschen innerhalb einer Woche festgelegt wurde.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl schlug sogar vor, so genannte Quarantäneverweigerer zwangsweise in ein geschlossenes Krankenhaus einweisen zu lassen. Eine Maßnahme, so Strobl, zum „Schutz der Mitmenschen“. In einer Vorlage des Ministeriums heißt es, es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, „dass Menschen vorübergehend zwangsweise untergebracht werden können“. Strobl schlägt vor, Räume der früheren Klinik St. Blasien im Kreis Waldshut als zentralen Ort der Zwangsunterbringung zu nutzen. Die geforderte Einweisung solle – ähnlich wie bei Psychiatrien – „in einem geordneten gerichtlichen Verfahren“ abgewickelt werden – 

Das hatte wir schon mal, wie wir im Geschichtsunterricht vermittelt bekommen haben.

“Herr Strobl hat offenbar Maß und Mitte vollkommen verloren. Das neuerliche Bekenntnis der CDU, zukünftig bei den Corona-Maßnahmen auf die Verhältnismäßigkeit zu achten, war offenbar nur ein Lippenbekenntnis“, 

kritisiert Baden-Württembergs FDP-Landeschef und Bundestagsabgeordnete Michael Theurer den Vorstoß des CDU-Politikers. 

Die AfD-Landtagsabgeordnete Christina Baum bezeichnete den Innenminister als „unerträglichen Menschenfeind“.

Der CDU-Fraktionschef der Bremischen Bürgerschaft Thomas Röwekamp forderte, für alle die ein Smartphone besitzen die Benutzung der staatlichen Corona-App zur Pflicht zu machen.Wer sich weigert, soll mit einem Bußgeld bestraft werden. Falls wir uns erinnern – Als die Warn-App eingeführt wurde, versicherten alle Politiker unisono, natürlich werde sie freiwillig bleiben.

Den Vogel abgeschossen hat aber der Ministerpräsident von Niedersachsen. Stephan Weil (SPD) fordert die Bürger dazu auf, Verstöße von Mitbürgern gegen die Corona-Auflagen bei staatlichen Stellen zu melden. „Das macht keiner gerne. Aber ehrlich gesagt: Im Moment geht es um richtig viel. Und deswegen können wir eine solche Mithilfe aus der Bevölkerung gut gebrauchen.“

Frau Merkel legte am 07.11 noch einen drauf indem sie sagte:


Merkel: Einschränkungen fallen erst nach Immunisierung der Bevölkerung  – Corona-Einschränkungen wird es nach Angaben von Kanzlerin Angela Merkel solange geben müssen, bis 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun sind

Das impliziert eine Zwangsimfpung der Bevölkerung

Bild: Pixabay – suju

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3 Comments

  1. Else Eigenthaler

    Zu Aussage von Frau Merkel: Die Maßnahmen fallen erst weg, wenn 50-60% der Bevölkerung immun sind. Es müssen also mind. 41,5 Mill. Menschen geimpft sein. Bei 60 Impfstationen wären dies ca. 690.000 Menschen. Wie lange das wohl dauern wird, zumal lt. Stika auch jede Impfung aufgrund der schnellen Entwicklung des Impfstoffs dokumentiert werden muß. Das sagt doch schon alles.
    Frau Merkel ist sich der Tragweite ihrer Aussagen nicht mehr bewußt. Sie und Ihre Berater haben den Bezug zur Realität verloren.

  2. Kloock Thomas

    Beweise waren Mal nett es ist kein Problem zählen zu verbreiten .Doch wo sind die Verstorbenen ? Merkwürdig in den sogenannten Hotspots sind nicht mehr oder weniger Beerdigungen ist doch komisch ? Da stellt sich nur eine Frage wozu die Lügen was soll verheimlicht werden ?

    1. Elsbth Brn

      Ds geht nicht um Beweise. Wir müssen nichts beweisen. wir sagen nein. Und aus der Reform des Strafrechts zur strafbaren Tat der körperlichen Vergewaltigung eines Menschen gegen seinen erklärten Willen wissen wir:”Nein heißt Nein.” Diesen Strafrechtstatbestand durch Impfung zu erfüllen davor warne ich jeden anderen. Beim Versuch der Straftat durch einen Impfvergewaltiger ist die Notwehr und damit jedeAbwehrhandlung zur Abwehr vor der Gefahr erlaubt. Vor allem gilt es, seine Kinder nie mehr aus denAugen zu lassen. Und sie müssen denSatz auswendig wissen und üben: ” Meine Mama hat gesagt, daß kein Mensch mir zu nahe kommen oder etwas in mich reinstecken darf, wenn ich nein sage oder Wut lder Angst in den Augen habe.”

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