Deutscher Richter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Coronaverordnungen

Ende Dezember 2020 hat ein deutscher Richter gegen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung des Bundeslands Brandenburg, die SARS-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen das Handeln der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten seit Beginn der Pandemie erhoben.

Der Richter bemängelt auf fast 200 Seiten, die Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Schutzes der Familie sowie der Menschenwürde. 

Ohne persönliche Betroffenheit rügt der Richter zudem die Verletzung der Religionsfreiheit, der Kunstfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der Berufsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Wohnung, der Eigentumsfreiheit und des Rechts auf Asyl.

Für die Zukunft rügt der Richter auch die Verletzung der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 Abs. 1 GG wegen der drohenden massiven Steuererhöhungen, Vermögensabgaben sowie drohender Enteignungen etc. zur Finanzierung der Krise

Die Verfassungsbeschwerde beginnt mit dem Zitat des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier: “Nicht die Lockerungen sind angesichts der Grundrechte rechtfertigungsbedürftig, sondern die Aufrechterhaltung der Maßnahmen.”

Der Richter begründet weiter:

“Ziel der Maßnahmen ist der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bevölkerung. 

Indes sind die Normgeber und Verordnungsgeber zu Beginn der Maßnahmen von einer exorbitant höheren Gefahr durch das Virus ausgegangen, als sie sich im Laufe des Jahres bis zum heutigen Tage wissenschaftlich bestätigt hat. 

  • Die Fallsterblichkeitsrate beträgt lediglich etwa ein Sechsundzwanzigstel (sic!) des ursprünglich Angenommenen. Die Schärfe der Maßnahmen ist daher zu korrigieren. 
  • Zudem wurden die Parlamente nicht in der durch die Verfassung vorgegebenen Form beteiligt, sodass der Parlamentsvorbehalt umgangen wurde. 
  • Es hat sich ein Regieren durch umfangreiche und tief in Grundrechte eingreifende Verordnungen durch die Exekutive etabliert, welches droht, sich zu verselbständigen. 
  • Ferner liegt den Gesetzen und Verordnungen eine kurzsichtige und übermäßig einseitige Gewichtung des kurzfristigen Schutzes von Leben und körperlicher Unversehrtheit zugrunde, bei dem der mittel- und langfristige Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit aus dem Blick geraten ist. 
  • Zudem wird unter Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz massiv in eine Vielzahl anderer Grundrechte eingegriffen. 
  • Die angeordneten Maßnahmen sind in ihrer Wirksamkeit oft nicht hinreichend belegt. 
  • Die gesetzgeberische Einschätzungsprärogative ist oftmals überschritten, da die unklare Tatsachengrundlage im Laufe des Jahres 2020 einem erheblichen Zugewinn an wissenschaftlichen Erkenntnissen gewichen ist, was ein differenzierteres Vorgehen ermöglichen würde. 
  • Dieses bietet einerseits hinreichend Schutz, wo er benötigt wird, und belässt andererseits in erheblichem Umfang Freiheiten.
  • Wie auch viele andere Regierungen weltweit, halten der Bund und die Länder unter Ausblendung bedeutsamer neuer Erkenntnisse an ihrem einmal eingeschlagenen Kurs fest und hoffen, die Impfung werde alles richten. 
  • Dabei wird verkannt, dass die im Schnellverfahren entwickelten Impfungen selbst ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial bergen, zumal mit der mRNA-Impfung ein völlig neuer Impfstofftyp eingeführt werden soll, dessen Gefahren – insbesondere dessen Langzeitfolgen – noch nicht ausreichend absehbar sind. 
  • Keiner will, dass sich Fälle wie mit dem Schmerzmittel Contergan wiederholen.

Es ist höchste Zeit, das angstgetriebene Handeln der Gesetz- und Verordnungsgeber durch ein besonnenes, tatsachen- und evidenzbasiertes Gestalten zu ersetzen.

Statt der einfallslosen Methode des zyklischen „Draufhauens auf alles und alle“ (Hammer and Dance), bei der sich die Variation nahezu erschöpft in „Lockdown light“ und „Lockdown hart“, sollten durch differenziertes Vorgehen einerseits die vulnerablen Gruppen wirkungsvoll(!) geschützt und andererseits den Menschen grundrechtlich verbriefte Freiheiten in erheblichem Umfang wiedergewährt werden.”

Der Richter führt weiter aus:

 “Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, sich dieser Verfassungsbeschwerde unvoreingenommen anzunehmen und sich auf meine Ausführungen einzulassen. Alle Aussagen, Tatsachen, Belege und Zitate sind sorgfältig recherchiert. Bitte prüfen Sie diese gern nach. Ich möchte einen kleinen Beitrag dazu leisten, die bebenden Säulen unseres Rechtsstaates und unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung wieder etwas zu stabilisieren und die gesellschaftliche Spaltung zu reduzieren. Das Grundgesetz und die Grundrechte müssen sich gerade in Krisenzeiten bewähren.

Die Debatte innerhalb des letzten Jahres hat mich daran zweifeln lassen, dass es den Regierungen und den meisten der großen Medien daran gelegen ist, ergebnisoffen nach Möglichkeiten der Krisenbewältigung zu suchen und sachlich miteinander zu diskutieren. 

Vielmehr habe ich den Eindruck gewonnen, dass es um die Bestätigung einer bereits gefassten Meinung geht, welche sich stark an derjenigen „in Berlin“ orientiert. Seit Jahren anerkannte hochrangige Wissenschaftler, die eine andere Auffassung vertreten, werden entgegen früherer Praxis nicht mehr in Gesprächsrunden eingeladen.

Ihre Stellungnahmen werden kaum noch veröffentlicht. Teilweise werden sie diskreditiert, als „Verschwörungstheoretiker“ etikettiert, ohne sich ihre Argumente überhaupt ernsthaft anzuhören. YouTube als einflussreicher Monopolist löscht mittlerweile in großem Ausmaß Videos und Konten von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern, welche eine andere Auffassung vertreten, als diejenige der Weltgesundheitsorganisation.

Zensur findet statt.

Nicht durch den Staat unmittelbar, allerdings vor seinen Augen, ohne dass er einschreitet. Diese Verengung des Debattenraumes kann fatal sein bei der Suche nach der besten Strategie zur Bewältigung der Krise.

Die Corona-Krise hat ein solches Ausmaß, dass sich bereits jetzt eine Klageflut in Richtung des Bundesverfassungsgerichts ankündigt. Das Gericht wird sich daher ohnehin in absehbarer Zeit mit nahezu sämtlichen hier aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen müssen.

Die Nichtannahme zur Entscheidung nach § 93a BVerfGG wird zwar in vielen, aber nicht in allen Fällen möglich sein.

Warum also nicht dieses Verfahren als „Blaupause“ nutzen, zumal die schnelle Beschäftigung hiermit womöglich dazu beiträgt, den bereits in diesen Tagen drohenden erheblichen Schaden von den Menschen in unserem Land abzuwenden?

Ich bitte Sie, sehr geehrte Kollegen, mit Ihren überlegenen Erkenntnismöglichkeiten möglichst nahe an die Wahrheit zu kommen. Es wäre für unseren Rechtsstaat fatal, wenn sich in zwei oder drei Jahren herausstellte, dass die historisch einmalig einschneidenden Maßnahmen, welche zu einem Umbau der Gesellschaft beigetragen haben werden, doch nicht erforderlich waren und dieser Irrtum bei besonnener Geistesanstrengung hätte vermieden werden können.

Auch das Bundesverfassungsgericht als höchste und kontrollierende Instanz wäre beschädigt – zumal bereits diese Verfassungsbeschwerde unter medialer Beobachtung steht.

Quelle: moz.de

Quelle: NZZ.ch

Quelle: 2020news.de

Bild: Pixabay – BrigitteBerninger

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2 Comments

  1. Rosemarie Gößwein

    Warum habt Ihr den Namen des Richters nicht genannt?? Fürchtet “Ihr”, e s würden mal wieder Vorurteile beschworen??? Wenn ja, dann hätte die Sitzung nicht veröffentlich werden dürfen. Ich habe verstanden, daß seine Anklage gerade veröffentlicht werden muß,!!! Damit das Gemauschel hinter verschlossenen Regierungs-Mauern endlich aufhört und endlich wieder Licht am Ende des Tunnels sichtbar ist!
    Das würde vielleicht auch in diesem oder jenem Mainstream-Folger ein Umdenken anstoßen. Je mehr Bewußtsein in der breiten Öffentlichkeit vorhanden ist, umso weniger kann das Verfassungsgericht sich hinter den Regierungsverordnungen wegducken!!!

    Nachdem nun schon ca 40 Rechtsanwälte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe demonstriert hatten (leider immer noch zu wenige) bleibt nur die Frage: wo bleit der breite Einzelhandel, wo die Masse der Bevölkerung???
    Wann erhebt das Deutsche Volk endlich sein Haupt mit Herz, Hand und Verstand. Wann “kingelts” denn endlich, wann besinnt sich das ehemalige Volk der Dichter und Denker, oder fühlt Ihr Euch unter dem Diktat von Wirtschaft Macht und Medien wohl und geborgen??

    Das Neue Jahr hat für mich froh und hoffnungsvoll begonnen, dank der Vielen, die den Mut hatten “Gesicht” zu zeigen. Sie taten das nicht aus Eigennutz, wie Herr Drosten und co. die Frechheit besitzen das zu behaupten. Sie taten das für uns, das (Fuß-) Volk und die Demokratie, die wir noch garnicht richtig schätzen gelernt haben. Hoffen will ich, daß auch diese endlich die richtige Form bekommt!

    Allen ein gutes, gesundendes und friedfertiges Neues Jahr.Es wird ein arbeitsreiches Jahr werden und viele alte Gewohnheiten auf den Kopf stellen. Wer nicht “auf die Straße” gehen kann; die Arbeit im/am eigenen Inneren kann jeder beginnen. Ist doch ein alter Hut: wie ich denke, so werde ich morgen handeln. Also, machen wir uns auf den Weg!

  2. Hotte W

    KLA.TV – Drosten-Corona-Studie unhaltbar!
    Drosten-Corona-Studie unhaltbar! Das verschwiegene „wissenschaftliche Erdbeben“
    Die Durchführung der Corona-Tests und damit auch die aus deren Ergebnissen resultierenden einschränkenden Maßnahmen basieren auf ein…
    https://www.bitchute.com/video/CtlNylnbAtuj/

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