Seit über einem Jahr argumentieren Kritiker, dass der von dem Chefvirologen der Berliner Charité Prof. Dr. Christian Drosten mitentwickelte PCR-Test als Diagnostikum ungeeignet sei, um eine akute Infektion mit dem neuartigen Coronavirus überhaupt gemäß dem Infektionsschutzgesetz nachzuweisen.
Im Februar landete die Kontroverse um den PCR-Test u.a. als ein Verfahren am Amtsgericht Heidelberg. Nach ihrer Einreise aus dem Ausland weigerte sich eine nicht namentlich genannte Bürgerin aufgrund besagter Argumentation, am Ende der ihr auferlegten Reisequarantäne einen PCR-Test an sich durchführen zu lassen. Die Folge war ein daraufhin vom Landratsamt Heidelberg verordnetes Bußgeld in Höhe von 153 Euro. In der Begründung heißt es:
Um “Professor” zu sein, muß man einen “Dr” gemacht haben, bis heute sucht man VERGEBLICH nach der Doktor-Arbeit dieses “selbsternannten” Hochstaplers ….
Dr. Osten beschreibt in seinem “Gutachten” nicht, wie der “korrekt ausgeführte PCR-Test” aussehen soll. Auch welcher PCR Test (der Dr. Osten Test)? , ist der “richtige?”