Richtungsweisendes Urteil aus Dortmund

Freispruch in Corona-Prozess mit bundesweiter Signalwirkung!

Am 2 November fand vor dem Amtsgericht Dortmund.cc ein Prozess statt, bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Merkeldeutschland zusammen gestanden zu haben – ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!

Der Richter stellte fest, dass seiner Meinung nach die Coronaschutzverordnung ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde – vorbei am Souverän, ohne Parlamentsvorbehalt. Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle als “Lehre aus 1933” vorgesehen worden. Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung vor einer schweren Krankheit schützen. Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit “Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet”, den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde zum OLG Hamm einlegen.

Hält dieses Urteil stand, sind alle (!) Rechtsverordnungen, die seit März erlassenen wurden, unwirksam, ebenso die daraus resultierenden Verfahren.

Urteil des AG Dortmund vom 2. November 2020, Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20

Quelle: Markus Haintz – RT Deutsch
Bild: Pixabay -QuinceCreative

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4 Comments

  1. Volker Schuhmacher

    Momentan ist das für uns die Neutralität der Gerichte die einzige Hoffnung! Merkel und ihre Blockflöten versuchen jetzt ein weiteres Ermächtigungsgesetz zu verabschieden.

  2. Olaf Christian

    Vermutlich wurde der Richter schon seines Amtes enthoben.
    Dadurch das die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist
    ist zu erwarten das die weitere Entscheidung frühstens in ca 3 Monaten
    fällt.Muss schon eine grausame Straftat sein.

    1. admin

      Noch sind die Richter unabhängig und können nicht abgesetzt werden – nur die Staatsanwaltschaften werden vom Justizministerium angewiesen ..

  3. Jörn-Derek Gehringer

    Und leider nur ein “Kleiner” Amtsrichter …. und nun laufen ja die Vorbereitungen für ein Gesetz, den ganzen Rotz abzusegnen (siehe Klagepaten)

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