Von Vera Lengsfeld
Wieder wurde ein Urteil gefällt, das die Politik entlarvt. Unlängst wurde dem Weimarer Familienrichter Christian Dettmar, aufgrund seines Urteils zur Masken- und Testpflicht an zwei Schulen in Thüringen Rechtsbeugung vorgeworfen.
Der Vorwurf kam von der Landesregierung, speziell vom Kultusministerium Thüringen.
Dettmar hätte den Pfad der Legalität verlassen. Dann wurde die Staatsanwaltschaft aktiv und nahm die Ermittlungen auf, gepaart mit Haussuchungen und Handybeschlagnahme. Diese Maßnahmen sollten offenbar unabhängige Richter abschrecken, unliebsame Urteile zu fällen.
Nun erhielt Dettmar Rückendeckung vom Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Beschluss zeigt das OLG Karlsruhe auf, dass das Familiengericht gemäß § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten.
Ein Familiengericht könne die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern. Das OLG Karlsruhe hatte diesen Beschluss gefasst, weil eine Mutter aus Pforzheim gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt hatte.
Sie sah, wie die Weimarer Eltern, das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet. Das Pforzheimer Familiengericht wollte den Fall nicht untersuchen und verwies an das Verwaltungsgericht.
Das OLG Karlsruhe hob den Beschluss des Pforzheimer Familiengerichts auf: Das Familiengericht sei das für die Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung zuständige Gericht, es könne die ihm per Gesetz zugewiesene Aufgabe nicht einfach auf das Verwaltungsgericht übertragen.
Der Beschluss zeigt, dass die Rechtsauffassung des Weimarer Familienrichters rechtlich korrekt ist. Nicht korrekt ist dagegen die Einlassung des Kultusministeriums, man könnte es auch versuchte Rechtsbeugung nennen.
Auch die Staatsanwaltschaft muss sich die Frage gefallen lassen, ob ihre Aktion gegen den Weimarer Familienrichter nicht auf Grund eines wirklichen Verdachts, sondern auf politische Intervention hin erfolgte.
Die weiter gehende Frage ist, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt politischen Weisungen unterliegen sollte, oder besser unabhängig sein sollte.
Der Richter, der durch alle Medien gehetzt wurde mit dem Vorwurf, sich mit „Querdenkern“ gemein zu machen und Rechtsbeugung begangen zu haben, wurde mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe rehabilitiert.
Jetzt muss auch das Kultusministerium handeln. Eine öffentliche Entschuldigung, ist das Wenigste, was erfolgen muss. Eigentlich wäre ein Rücktritt des Kultusministers die einzig angemessene Reaktion.
Aber dafür müsste Kultusminister Holter eine so korrekte Amtsauffassung haben, wie der von ihm verunglimpfte Christian Dettmar.
Der ist nur seiner richterlichen Pflicht, den Sachverhalt sorgfältig zu untersuchen und aufgrund von unabhängigen Fachgutachten Recht zu sprechen, tadellos nachgekommen.
Quelle: Vera-Lengsfeld.de
Bild: Pixabay – Giammarco
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