Seit dem Corona-Lockdown im März 2020 wird bundesweit die Frage diskutiert, wer für die Vermögensschäden haftet, die aus dem staatlich verordneten Wirtschaftsstillstand folgen. Die bisherigen Corona-Hilfsmaßnahmen bauen auf staatlichen Zuwendungen, nicht auf der Kompensation von Schadensersatzansprüchen. Die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg beauftragte daher den renommierten Staatsrechtslehrer Priv.-Doz. Dr. jur. Ulrich Vosgerau mit der gutachtlichen Prüfung, welche juristischen Auswirkungen und vor allem finanzielle Folgen dem Land Baden-Württemberg aus der Entschädigung der Gewerbetreibenden erwachsen können. Die Konsequenzen sind absehbar von bundesweiter Bedeutung. Quelle: journalistenwatch.com Bild: Pixabay – sick-street-photography Email Indem Du fortfährst, akzeptierst Du unsere Datenschutzerklärung. Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz