Urteil von höchster Instanz
Bereits zum Zeitpunkt des Verbots öffentlicher Kundgebungen gab es in der Schweiz – und in anderen Ländern, wo vergleichbare Einschränkungen galten – heftige Debatten darüber.
Mit dem Urteil des EGMR liegt nun ein Urteil von höchster Instanz vor. Es besagt: Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind möglich, aber eben nicht nach Belieben einer Regierung.