Der Tag der Freiheit lockte zwischen 800.000 ( offizielle Polizeiangaben ) und 1,3 Millionen Menschen ( Angaben Veranstalter ) in die Hauptstadt. Beeindrucken Menschenmengen zogen friedlich und gut gelaunt durch die Straßen der Stadt. Die meisten konnten aufgrund der schlichten Menge an Menschen kaum zu den Veranstaltungsorten vordringen. Die Polizei hat versucht die Demonstration aufzulösen, was ihr nur sehr bedingt gelang.
Die Orte der Reden wurden von der Ordnungsmacht geschlossen, obwohl die Demonstration genehmigt und alle Auflagen erfüllt wurden.
Wie zu erwarten wurde die Auflage Abstand zu halten nicht immer erfüllt, was bei einer Million Menschen wohl auch zu verstehen ist. Die Veranstalter sind mehrfach ihrer Aufgabe nachgekommen, die Teilnehmer drauf hinzuweisen. Letztendlich hat dann die Annahme der Ordnungsbehörde, dass die Auflagen zum Abstand nicht erfüllt worden sein, zu der, zumindest sehr umstrittenen, Entscheidung geführt Millionen von friedlich demonstrierenden Bürgern, die aus ganz Europa angereist sind, eine Demonstration zu verbieten und diese aufzulösen. Die anwesenden Rechtsanwälte sehen das als tiefen Eingriff in das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit und sicher werden die Verantwortlichen dazu Stellung nehmen müssen.
Die Teilnehmer der Demonstration sehen die Demonstration aber wohl nicht als aufgelöst, nur weil die Mikrophone zwangsweise abgeschaltet wurden und weigern sich die Plätze und Straßen zu verlassen. Die Aufforderungen der Polizei und die Androhung von Bußgeldern oder Ordnungsstrafen haben da nicht die gewünschte Wirkung.
Die Gesänge „Wir sind das Volk“ und „Das ist eine Diktatur“ erschallen noch immer auf den Straßen von Berlin und vielleicht dringen sie auch in den Reichstag und das Kanzleramt.