Maskenfreies Einkaufen und das Hausrecht

Maskenfreies Einkaufen und das Hausrecht

Haben Sie gewusst, dass das Persönlichkeitsrecht über dem Hausrecht steht, wenn es sich um Räumlichkeiten handelt die dem allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind? Das bedeutet, dass sich der Ladeninhaber nicht auf das Hausrecht berufen kann, wenn man keine Maske trägt.

Auch darf er von ihnen nicht verlangen werden, dass ein Attest vorlegt wird, da dies nur hoheitlichen Personen (Polizei, Ordnungsamt) vorbehalten ist. Auf das Hausrecht, kann sich ein Ladeninhaber also nur berufen, wenn ihr eine Straftat wie zum Beispiel Ladendiebstahl begeht, oder bei Belästigung anderer Kunden.

Die Ironie an dem Umstand ist, dass Sie zwar nicht des Ladens verwiesen werden dürft, wenn Sie ihm die Auskunft über euren Gesundheitszustand verweigert, er aber andere Kunden rausschmeißen kann, wenn diese SIE belästigen. Durch das ungefragte Anquatschen und Bedrängen seitens anderer Kunden, weil SIE keine Maske tragt, handelt es sich nämlich um einen Übergriff auf eure Integrität und dann können diese Kunden des Ladens verwiesen werden.

Also das nächste mal, wenn Sie von der Masken-Gestapo schräg von der Seite angemault werden, verlangen Sie einfach den Inhaber/ Geschäftsleiter zu sprechen und fordert diesen mit Nachdruck auf, die übergriffige Person aus dem Laden zu entfernen.

Sollte die Polizei kommen und nachfragen, dann weisen Sie bitte auf diesen vom Bundesverfassungsgericht 2018 bestätigten Leitsatz hin.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/04/rs20180411_1bvr308009.html

1 BvR 3080/09 – vom 11 April 2018

Bild: Unsplash – zach-vessels

4 Comments

  1. Josef Gabriel Twickel

    Hier ist ein weitere ausführliche Info zum Thema Maskenpflicht in Lebensmittelsupermärkten von Rechtsanwältin Ivett Kaminski – Keine Links posten bitte !!!

  2. Stefan Hemeltjen

    Der verlinkte leitsatz handelt von öffentliche Veranstaltungen und insbesondere im Punkt 3 um Stadionverbote.
    Evtl. Falsch verlinkt?
    Oder werden Äpfel mit birnen verglichen. Seit wann ist der REWE um die Ecke solch öffentlicher Raum, wie ein Stadion?

  3. Korinthenkacker

    Furchtbare Grammatik, und das BVerfG-Urteil bezieht sich auf Veranstaltungen unter freiem Himmel/Stadien. Gut recherchiert. 👍

  4. Marla Singer

    Das ist aber ganz schön anstrengend … und innerhalb der Handelsrecht-Täuschung wird es keine Lösung geben, weder Demos noch Klagen ändern irgend etwas daran, dass die Geschäftemacher weiter machen wie gehabt … da muss man sich schon außerhalb befinden … so wie die Verfassunggebende Versammlung, die ein international anerkanntes Völkerrechtssubjekt ist und das Höchste Recht spricht.

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