Der ja weit bekannte Berliner Senat hatte den Berliner Gastronomen eine Sperrstunde verordnet. Doch nach nur einer Woche haben Wirte vor Gericht Erfolg: Für sie ist um 23.00 Uhr noch nicht Schluss.
Nach der Einführung steht die Sperrstunde für Berliner Bars und Kneipen ist Sei nun gekippt. Sie halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, erklärte das Verwaltungsgericht am Freitag. Auf Antrag von elf Wirten kippte das Gericht die Sperrstunde.
Erwartet wird, dass zahlreiche weitere Betriebe sich nicht mehr an die Vorgabe gebunden fühlen, um 23.00 Uhr zu schließen. Unverändert gilt, dass danach kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden darf.
Das Verwaltungsgericht befand, die Sperrstunde sei für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich. Wegen des Ausschankverbots bestehe auch die Gefahr einer alkoholbedingten „Enthemmung“ nach 23.00 Uhr nicht.
Der Senat scheiterte am Freitagabend zunächst mit dem Versuch, die Sperrstunde trotzdem durchzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) erteilte nicht die erhoffte Zwischenverfügung. Es nannte die Begründung des Verwaltungsgerichts nachvollziehbar. Die Entscheidung über die Beschwerde des Senats in der Hauptsache steht aber noch aus.
Die rot-rot-grüne Landesregierung hatte wegen der erheblich gestiegenen Infektionszahlen, die nachweislich nichts mit einer Gefährdung oder Erkrankung eines Menschen zu tun haben müssen, in der vergangenen Woche beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte zwischen 23.00 und 6.00 Uhr geschlossen bleiben müssen. Die Regelung war am vergangenen Wochenende in Kraft getreten. Bund und Länder vereinbarten, ab Mittwoch, dass es in Corona-Hotspots künftig generell eine Sperrstunde um 23.00 Uhr in der Gastronomie geben solle. Dies soll ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche gelten.
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