Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel mehr möglich
Eine vollständige Schließung der Fitnessstudios verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem am Donnerstag in München in einem veröffentlichten Beschluss. Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt. Rechtsmittel sind nicht möglich.
Die Richter gaben mit diesem Urteil dem Eilantrag eines Betreibers eines Fitnessstudios zum Teil statt. „Der Senat geht davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios mit der vollständigen Schließung benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die vollständige Schließung sei nicht verhältnismäßig, weil Individualsport nach der Verordnung zulässig bleiben solle. Dies müsse auch für Fitnessstudios gelten“.
Den Antrag des Betreibers auf Außervollzugsetzung auch der restlichen Beschränkungen des Individualsports lehnte das Gericht aber ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige die Beschränkungen, auch wenn die wirtschaftliche Betätigung der Sportbetriebe stark beschränkt werde.
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