Richten wir unseren Fokus einmal auf die erfreulichen aktuellen Geschehnisse, um Kraft daraus zu schöpfen.
Entscheidend ist aus Sicht des Autors an dieser Stelle nicht, ob die von den Menschen entwickelten Aktivitäten erfolgversprechend oder/und zielführend sind. Sondern dass man überhaupt erst einmal aus dem geduldig gehorsamen Mitmachen einer Politik aussteigt, die mit Pandemie-Bekämpfung rein gar nichts zu tun hat, aber unsere Gesellschaft auseinanderbrechen lässt.
1.Der Einsatzleiter, welcher für die Demonstration in Stuttgart verantwortlich war, bewies Courage und Empathie:
„(Ich möchte einmal bitten,) darüber nachzudenken: Wir hatten Tausende von Menschen. Wir hatten 30-jährige, 40-, 50-jährige, mit Hund, ohne Hund, mit Kindern. Wir hatten Tausende Menschen aus unserer bürgerlichen Mitte, die völlig friedlich dort standen. Manche nennen das zivilen Ungehorsam. Und dann sollen wir diese Menschen, notfalls mit unmittelbarem Zwang, mit Pfefferspray, mit Schlagstock, mit Wasserwerfern von dem [Stuttgarter-]Vasengelände runtertreiben … [Das ist] unverhältnismäßig! Krieg ich als Einsatzleiter nicht hin. Und deswegen habe ich mich auch eindeutig dagegen ausgesprochen und dafür stehe ich als Einsatzleiter hier zur Verfügung“ (1).
2. Mit Montana hat der nunmehr fünfte US-Bundesstaat per Executive Order die Einführung von Impfpässen verboten (2). Inzwischen wurde in 24 Bundesstaaten die Politik des Wegschließens („Lockdown“) beendet (3).
3. Am 17. April gingen, trotz zum Teil massiver Polizeiaufgebote behördlicher Verbote und Gewalt mindestens in diesen deutschen Städten Tausende Menschen auf die Straße, um gegen die staatlicherseits willkürlich verhängten Maßnahmen zur angeblichen Pandemie-Bekämpfung zu protestieren: Berlin, Chemnitz, Dresden, Düsseldorf, Stuttgart, Erfurt, Heidelberg, Jena, Kempten, Kiel, Mainz, München, Saarbrücken, Rostock, Parchim und Wiesbaden (4).
4. Elisa Hoven ist Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig und Richterin am Sächsischen Verfassungsgerichtshof. In der ZDF-Sendung Berlin wies die Juristin darauf hin, dass Inzidenzen untauglich als primärer Indikator zur Einschätzung einer epidemiologischen Situation sind und das vorrangige Ziel in einer solchen, die Verhinderung oder Eindämmung schwerer Krankheitsverläufe sein muss, statt der Verhinderung bloßer „Infektionen“ (Wir wissen ja, dass Infektionen mit den zur Verfügung stehenden Tests überhaupt nicht nachgewiesen werden können) (5).
5. Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen hat an ihrer Schule gegen die Testpflicht für ihre Schüler (einer 2. Klasse) remonstriert:
„An meiner Berechtigung, die Mitwirkung an solchen Testungen zu verweigern, vermag nicht einmal eine mittels Rechtsverordnung angeordnete Testpflicht etwas zu ändern. Denn aus den sogleich darzustellenden Gründen sind derartige Vorschriften wegen Verletzung höherrangigen Rechts nichtig“ (6).
Ihre Remonstration ist wohlbegründet:
- „erstens fehlt es an einer validen Testindikation;
- zweitens handelt es sich bei Antigen-Schnelltests um invasive Tests, die gegen den Willen des Getesteten rechtlich überhaupt nicht zulässig sind;
- drittens ist der Antigen-Schnelltest in erheblicher Weise fehleranfällig, insbesondere bei symptomlosen Probanden (gleiches gilt für die in jüngerer Zeit eingesetzten oder in Zukunft noch einzusetzenden Gurgel-, Spuck- und Lolli-Tests);
- viertens ist keinerlei Vorsorge gegen die Gefahren getroffen worden, die von den Testungen ausgehen, insbesondere von jenen, die einen Abstrich aus dem Nasenraum erfordern;
- fünftens verletzt das gesamte Test-Unwesen im Schulbetrieb auf breiter Fläche die Vorschriften des Datenschutzrechts.“ (6i)
6. Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek reicht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen die sogenannte Merkel-Notbremse ein (7).
7. Auch bei Verbänden und Funktionären gibt es nun endlich Bewegung. So hat der Verband der Berliner Schulpsychologen die verpflichtenden Tests in den Schulen scharf kritisiert. Auch sie wiesen zudem auf die längst bekannte Problematik der Falsch-Positiv-Tests hin, die dafür sorgen, dass weitere Tausende Menschen ohne jede Grundlage zur Selbstisolierung gezwungen würden. Schließlich seien die psychischen Belastungen für die Kinder nicht hinnehmbar (8).
8. Ein offener Brief von Eltern zum Ende der Kindeswohlgefährdung an Schulen, gerichtet an die Regierung von Nordrhein-Westfalen wurde innerhalb einer Woche bereits über 7.000-mal unterschrieben (9).
9. Ungeachtet der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch die Bundesregierung und der damit verbundenen Einführung bundeseinheitlicher Regelungen zur Verhängung von Ausgangssperren hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald die in der Corona-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgesehenen Ausgangssperren vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nicht überraschend wird auch in diesem Fall als Hauptgrund die Unverhältnismäßigkeit der verhängten Maßnahmen genannt (10).
10. Weitere, auch renommierte Ärzte beziehen deutlich Stellung gegen die Corona-Politik von Bundes- und Landesregierungen, insbesondere was die von dort gesteuerte „Impf“-Kampagne betrifft. Rüdiger Pötsch, Leiter einer großen Allgemeinpraxis, ehrenamtlicher Sozialrichter am Sozialgericht München sowie Mitglied des Deutschen und Bayerischen Ärztetages kündigte an, den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder durch alle gerichtlichen Instanzen zu zerren, wenn dieser ihn noch einmal dazu auffordern sollte, nicht zugelassene Impfstoffe wie (derzeit von AstraZeneca) zu „verimpfen“ (11).
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangssperren im sogenannten Corona-Notbremsegesetz eingereicht.
Vorausgegangen war die Erstellung eines Gutachtens, in dem eine Vielzahl von Grundrechtseinschränkungen festgestellt wurde, ohne dass der Gesetzgeber diese schlüssig im Sinne einer wirksamen Pandemiebekämpfung begründen konnte (12, 13). Im Ergebnis wird dort formuliert:
„Die Ausgangssperre des § 28b Abs. 1 Nr. 2 IfSG genügt nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot und ist unverhältnismäßig, weil sie insbesondere nicht auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruht. Sie verletzt in ihrer derzeitigen Ausgestaltung das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Ehe- und das Familiengrundrecht, die Berufsfreiheit, das Eigentumsgrundrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit“ (14).
Auch der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki, hält zudem das erweiterte Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig, weil mit diesem der „Rechtsweg massiv verkürzt worden“ sei. Eine Klage wäre nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht möglich (15).
Lernen durch Schmerz hat nun auch mehrere Hundert Handelsketten und Einzelhändler zu der Einsicht geführt, dass die politischen Akteure in Berlin nicht darauf aus sind, ihre Gewerbe vor dem Untergang zu retten, ja von diesen möglicherweise sogar das genaue Gegenteil, die gezielte Zerschlagung bezweckt wird.
Also bereiten auch sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vor, die zeitnah eingereicht werden soll (16). Stand 26. April sind bereits mehr als 65 solcher Verfahren in Karlsruhe anhängig (17).
11. Derzeit bei openPetition laufende Petitionen im Zusammenhang mit den Grundrechteeinschränkungen durch die Legislative:
- seit 17. Februar 2021: Bianca Salvador; Keine Maskenpflicht während des Schulunterrichts an Grundschulen für alle Grundschüler; openpetition.de; über 7.000-mal unterzeichnet
- seit 15. April 2021; Ute Bergner; Änderungen des Infektionsschutzgesetzes seit dem 27.3.2020 mit sofortiger Wirkung zurücknehmen; openpetition.de; über 8.300-mal unterzeichnet
- seit 26. Januar 2021; Michael Kärn; Obduktionspflicht für nach Corona-Impfungen und Corona-Infektion Verstorbene; openpetition.de; über 11.200 mal unterzeichnet
- seit 21. März 2021; Luisa Herrling; Aufhebung der Maskenpflicht an Grundschulen in Baden-Württemberg; openpetition.de; über 21.200 mal unterzeichnet
- seit 27. März 2021; Nadine Kammerer; Keine Testpflicht für Kinder als Voraussetzung zur Teilnahme am Unterricht; openpetition.de; über 47.700-mal unterzeichnet
12. 52 Film- und Fernsehschaffende haben sich in einer gemeinsam produzierten Videoserie auf satirische Weise kritisch zur gegenwärtigen Politik der Regierung(en) positioniert. Sie fordern einen offenen Diskurs, der auch die Kritiker aus Wissenschaft, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft ohne reflexartige Diffamierung und Ausgrenzung zu Wort kommen lässt. Auch wenn eine Reihe der Künstler dem Druck von Medien und wohl auch Arbeitgebern nicht widerstehen konnten und ihre aktive Teilnahme an der Aktion zurückzogen, ist das Ganze ein weiteres ermutigendes Signal, das nicht ohne Wirkung bleiben wird (18).
13. Unser Humorsplitter: Wir wollen nicht vergessen, welch wissenschaftlichen Unsinn ein gewisser „Experte“ namens Karl Lauterbach im letzten Jahr verbreitet hat. Behauptete er doch tatsächlich, wir wären auch beim kleinen und großen Geschäft vor Corona nicht sicher.
Die Studie die er dafür zitierte, befasste sich mit der Wirkung von ausgetrockneten Siphons (19). Wer mit ausgetrockneten Siphons länger in seiner Wohnung beschwerdefrei leben kann, braucht sich auch nicht vor Corona-Viren fürchten … und die anderen auch nicht.
Bleiben Sie achtsam und fassen Sie Mut, liebe Leser.
Ach so, noch etwas: Gehören auch Sie bereits zu den aktiv für ihre Menschen- und Grundrechte Einstehenden?
Quelle: Schildverlag.de
Bild: Pixabay – Geralt
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