Der Verfassungsschutz Baden-Württemberg – Querdenken – Die Vorwürfe und das große Schweigen

QUERDENKEN

711 – Stuttgart

PRESSEMITTEILUNG

Anfrage beim Verfassungsschutz ohne Antwort

Stuttgart/04.02.2021 Aufgrund der Berichterstattung in den Medien über die Beobachtung von Querdenken-711 haben wir am 24.01.2021 eine Anfrage an den Verfassungsschutz Baden-Württemberg gestellt. Leider haben wir bis heute keine Antwort zu den Vorwürfen erhalten.

QUERDENKEN-711 Anfrage Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ausweislich einer Pressemitteilung vom 09. Dezember 2020 unter der Über­schrift „„Querdenken 711″ wird beobachtet“, haben Sie öffentlich mitgeteilt, dass die „Querdenken“-Organisationsstrukturen durch Sie aufgrund „hinrei­chend gewichtiger Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung“ beo­bachtet werden.

Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffent-lichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/querdenken-711-wird-beobachtet/

Da ich der Initiator der Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsbewegung „Querdenken-711″ bin und derjenige bin, der das Demonstrationsrecht in Deutschland entgegen der verfassungswidrigen Praxis im Land Baden-Würt­temberg wieder durchgesetzt habe, gehe ich davon aus, dass meine Person von den „Organisationsstrukturen“ umfasst ist.

Ich ersuche nunmehr gem. § 13 Abs. 1 LVSG um Auskunft über zu meiner Person gespeicherte Daten.

Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, welche „extremistische Bestrebungen“ Sie innerhalb unserer Organisationsstrukturen festgestellt haben. Ich bin

Ihnen gerne behilflich, dazu beizutragen, dass „extremistische Bestrebun­gen“ sofort unterbunden werden.

Ich nehme an, dass Ihnen unser Manifest noch nicht bekannt ist, deshalb stelle ich Ihnen dieses noch einmal vor:

„AUF DEN PUNKT GEBRACHT | UNSER MANIFEST

Wir bestehen auf die ersten 20 Artikel unserer Verfassung, insbesondere auf die Aufhebung der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung von:

Artikel 1: Menschenwürde – Menschenrechte – Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte

Artikel 2: Persönliche Freiheitsrechte

Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit

Artikel 5: Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft

Artikel 7: Schulwesen

Artikel 8: Versammlungsfreiheit

Artikel 11: Freizügigkeit

Artikel 12: Berufsfreiheit

Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung

Wir sind überparteilich und schließen keine Meinung aus – nach Wiederherstel­lung des Grundgesetzes sind dafür wieder alle demokratischen Mittel vorhan­den.

Wir sind Demokraten. Wir sind eine friedliche Bewegung, in der Extremismus, Gewalt, Antisemitismus und menschenverachtendes Gedankengut keinen Platz hat.

Wir öffnen Debattenräume und leben einen respektvollen Austausch. QUER­DENKEN steht für Eigenverantwortung, Selbstbestimmung, Liebe, Freiheit, Frieden, Wahrheit.“

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie erläutern, welcher Teil unserer Ziele „extremistisch“ seien. Soweit Ihnen die Forderung, dem Grundgesetz und den Grundrechten wieder zur vollen Entfaltung zu verhelfen zu extrem vorkommt, bitten wir um Mitteilung, auf welche der ersten 19 Artikel unseres Grundgesetzes wir nicht bestehen sollten. Welche Grundrechte sind Ihrer Meinung nach in Ihrer Anwendung „extremistisch“?

Ist es Ihnen ebenfalls zu extremistisch Debattenräume zu eröffnen? Welche Maßnahmen, als „mit allen Meinungen“ einen demokratischen Diskurs zu führen, finden Sie weniger „extremistisch“. Wir bitten insofern um Hilfestel­lung, wie in einem demokratischen Meinungsbildungsprozess – anders als durch Diskussion – Mehrheiten gefunden werden können, wenn bereits die formale Diskussion „extremistisch“ ist. Möglicherweise stören Sie auch die Personen, mit denen wir diskutieren. Allerdings haben wir den Eindruck, dass auch auf Ebene der Staaten diplomatische Initiativen erfolgreicher sind, Ext­rempositionen wieder in die gesellschaftliche Mitte zurückzuführen, als Sank­tionen oder gar Kriege. Sollten Sie letzteres Vorziehen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.

Handele ich fehlerhaft im Sinne Ihres Beobachtungsauftrags, wenn ich mich als „Demokrat“ bezeichne? Bedeutet das, dass Art. 20 GG gar nicht Teil unse­res Grundgesetzes ist bzw. dass die Verfassung, die Sie vermeintlich schüt­zen gar eine andere ist, die mir gar nicht bekannt ist? Interpretieren Sie die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des LVSG auch als die Werteordnung des Grundgesetzes und der Baden-Württembergischen Verfas­sung, oder schützen Sie eine andere Verfassung?

Ist mithin die Aussage: Ich bin Demokrat im Rahmen Ihrer Verfassung als „extremistische Bestrebung“ anzusehen? Was konkret gefährden aus Ihrer Sicht Demokraten?

Welche Aufregung hat bei Ihnen die Aussage ausgelöst, dass wir eine friedli­che Bewegung sind? Ist die Ablehnung von Gewalt, Extremismus, Antisemitis­mus und menschenverachtendes Gedankengut eine „extremistische Bestre­bung“? Ich persönlich finde es wichtig, als Mensch, der in seiner Mitte ist, im­mer wieder auf diese Mitte hinzuweisen. Auch in meinem Wahlprogramm zum Oberbürgermeister habe ich die Menschlichkeit in den Vordergrund ge­rückt. Ich bitte insofern auch um Hilfestellung, von welchen der vorgenann­ten Werten ich Abstand nehmen sollte, um nicht mehr wegen „extremisti­scher Bestrebungen“ beobachtet zu werden.

Gleiches gilt für die Werte Eigenverantwortung, Selbstbestimmung, Liebe, Freiheit, Frieden, Wahrheit. Welcher dieser Werte steht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung? Möglicherweise ist Ihre Verfassungsinterpre­tation ja eine andere als meine.

Ich bitte insofern um entsprechende Auskunft.

Darüber hinaus bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Worin der Unterschied zwischen den Stufen „Beobachtung“, „Prüffall“ und „Verdachtsfall“? Gibt es noch weitere Stufen?
  2. Auf welcher Grundlage und zu welchem Zeitpunkt wurde die friedliche Bewegung Querdenken-711 und meine obige Person in welche Stufe eingeordnet?

Bitte senden Sie mir die Antworten bis zum 29.01.2021 zu.

Sie erreichen mich unter: Telefon:

E-Mail:

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung!

Friedvolle und freiheitliche Grüße

Michael Ballweg

GEPLANTE GESETZESÄNDERUNGEN

Änderung Bundeswahlgesetz – Ausschussdrucksache: 19(14)197(2)

Vorgeschlagen wird einer neuer § 52 Abs. 4 BWahlG, der das Bundesministerium des Innern ermächtigen soll, im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern abweichende Regelungen zu treffen, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen zu ermöglichen.

Verschiebung der Bundestagswahl – Aktenzeichen: WD 3 – 3000 -183/20

„Verschiebung der Bundestagswahl – Verfassungsrechtliche Aspekte und Konsequenzen“

Ansprechpartner presse(g)querdenken-711.de

Bitte nutzen Sie für Presse-/Interview-Anfragen dieses Formular: https://bit.ly/3d98Cyg

Weitere Informationen www.querdenken-711.de

Quelle: Querdenken-711

Bild: Querdenken-711

Querdenken-761 Wir benötigen finanzielle Hilfe

Wir haben bis jetzt den größten Teil der Ausgaben durch unser Team finanziert aber jetzt benötigen wir Hilfe.

Wir haben in den letzen Monaten Ausgaben für die Demonstrationen, Equipment, Anlage, Flyer, Karten, Tische, Zelte, Fahrzeuge für die Blogs mit Servern, Programmierern, Internet – und Telefonkosten, Software, Hardware 

Jetzt kommen auf uns erhebliche Anwalts – und Beratungskosten zu, dass können wir nur mit eurer Hilfe schaffen“

Wir werden in den nächsten Tagen noch einige Spendenaufrufe starten und hoffen, das Sie uns unterstützen.

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