Die prinzipielle Maskenpflicht in Teilen der Heidelberger Altstadt ist vermutlich rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab einem Bürger Recht, der gegen die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Widerspruch eingelegt hatte. Er wehrte sich dagegen, dass er selbst dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss, wenn er genügend Abstand einhält, unabhängig von der konkreten Situation. So schreibt es die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt vor. Sie geht damit über die Corona-Verordnung des Landes hinaus. Die Stadt hat reagiert: Die erweiterte Maskenpflicht in Teilen der Heidelberger Altstadt, auf dem Bismarckplatz und dem Bahnhofsvorplatz, ist nicht mehr Teil einer neuen Allgemeinverfügung.
Quelle: SWR-aktuell
Bild: Unslpash – mateo-krossler
wie GUT!!!
und noch so ein Fall und noch so ein Fall und wir wachsen und wachsen und wachsen ZUSAMMEN 🙂
Sehr gut ! Danke,obwohl es eigentlich selbstverständlich sein sollte, daß dieser Schwachsinn gekippt wird.
ich habe Gänsehaut bekommen, als die die Methoden der POLIZEI gesehen habe ,die werden immer agressiever .Wir sind doch nicht in Deutschland , oder ? Ich finde es sooooo furchtbar! Was „diese“ Regierung sich mit dem Menschen erlaubt ist haarsträubend. Wie will die Regierung das verantworten.Nun darf man sicht nicht mal mehr gegen MIßstände wehren. Was muß denn noch alles passieren ?