Österreich kippt den Shut-Down – Der erste Sieg !

Österreich Kippt den Shut-Down

Dr. Michael Brunner, 

Anwälte für Grundrechte (Österreich) mit einer Sensationsmeldung.

Mit dem heute am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen der „Nachfolge-Verordnungen“ (= der sogenannten „Lockerungsverordnung“) für verfassungswidrig erklärt. 

Grund: 

die Entscheidungsgrundlagen für die „alternativlosen“ Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar. 

Gekippt sind nachträglich und rechtskräftig: 

1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen 

2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt) 

3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) 

4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.) 

 

Der VfGH hob auch eine noch in Geltung stehende Bestimmung der COVID-19-Lockerungsverordnung (nunmehr COVID-19-Maßnahmenverordnung) auf, mit der die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Verabreichungsplätzen in Gaststätten (§ 6 Abs. 1 und 4) angeordnet wurde, also der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen. Bei allen als gesetzwidrig erkannten Bestimmungen war aus den dem VfGH vorgelegten Akten nicht nachvollziehbar, auf Grund welcher tatsächlichen Umstände die zuständige Behörde – der Gesundheitsminister – die jeweilige Maßnahme für erforderlich gehalten hat. 

Dies verstößt aber gegen die gesetzliche Ermächtigung im COVID-19-Maßnahmengesetz bzw. im Epidemiegesetz. Der VfGH folgt damit den Leitentscheidungen vom 14. Juli 2020 (siehe hier (https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_E…)). (V 392/2020, V 405/2020, V 428/2020, V 429/2020, G 271/2020, G 272/2020)

Dieses Urteil führt zu konkreten Möglichkeiten für alle Unternehmer Österreichs, Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich zu stellen. #honkforhope wird gemeinsam mit den Anwälten für Grundrechte diesbezüglich eine Info-Servicestelle als Erstberatung für das konkrete Vorgehen einrichten. Unternehmer, die jetzt bereits wissen, dass sie den Klageweg mit uns gemeinsam beschreiten möchten, bitten wir darum, sich unter https://www.telegram.org/ den Telegram-Messenger zu installieren, und der Chatgruppe https://t.me/schadenersatzklagen beizutreten. Der Telegram Messenger ist die beste Möglichkeit, um rasch und effizient Informationen auszutauschen, Beratung und Hilfe anzubieten und die betroffenen Unternehmer an die richtigen Stellen weiterzuleiten.

Bild: Pixabay – Myriams-Fotos

Querdenken-761 Wir benötigen finanzielle Hilfe

Wir haben bis jetzt den größten Teil der Ausgaben durch unser Team finanziert aber jetzt benötigen wir Hilfe.

Wir haben Ausgaben für die Demonstrationen, Equipment, Anlage, Flyer, Karten, Tische, Zelte, Fahrzeuge für die Blogs mit Servern, Programmierern, Internet – und Telefonkosten, Software, Hardware und dazu kommen jetzt Anwalts – und Beratungskosten.

Wir werden in den nächsten Tagen noch einige Spendenaufrufe starten und hoffen, das Sie uns unterstützen.

Team Querdenken-761 – Querdenken Freiburg

Bitte spenden Sie auf folgendes Konto mit dem

Betreff “Querdenken Freiburg”

Kto: DE 2668 0700 3000 2410 2600

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7 Comments

  1. Volker Schuhmacher

    Endlich mal ein Lichtblick! Hoffentlich springt das Freiheitsvirus auch auf Bayern über.
    Unsere Politiker werden sich warm anziehen müssen! Einziger Ausweg: Putsch gegen die Gerichte.

  2. weirich, hermann

    Danke für die Nachricht….wir wohnen nicht mehr im Merkel Land, jetzt in Österreich….Toll auch euere Arbeit…..ich wollte den Kommentar nutzen, um auf die Sitzung 24 aufmerksam zu machen ….ab 0:19:00 spricht Dr. Matthias Burchardt…..Anthropologe und Bildungsphilosoph….sehr aufschlussreiche Information….! Super erklärt…..Alle Freunde die täglich KenFm, Rubikon, Nuoviso und die Wissensmanufaktur nutzen, sind im Grunde über D A S was Dr. Burchardt sagt, in gewisser Weise schon im Bilde…..Wir sind alle gefragt, wenn wir nicht in die Diktatur wollen….Soweit möglich sollten die leser der Zeilen Querdenken und andere engagierte Bewegungen unterstützen….am besten mit Dauerauftrag……wir haben sonst alles zu verlieren. Hermann Weirich

  3. Beate Ebner

    Endlich
    Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben.
    Untragbar was die Politiker angerichtet haben.
    Wir Bürger sind alle gefragt und müssen Querdenken unterstützen.
    Wir tragen die Verantwortung für unsere Kinder und Enkelkinder.
    Beate Ebner

  4. Stefan Schrieber

    Tolle Nachricht und einer Erlösende Nachricht nach solcher Ungerechtigkeit, die den Menschen widerfahren ist. Ich wohne leider noch im Merkel Land und bin der Überzeugung, dass damit nun eine Welle losgetreten wird, womit dann auch unsere Politiker und die, die diese Unrechtsverordnungen erlassen haben zur Verantwortung gezogen werden für dass, was sie damit angerichtet haben.

  5. Helene Rieser

    Gott sei dank, da gibt es doch einige Human Sapiens im Verfassungsgericht, vielen herzlichen Dank Herr Dr. Michael Brunner für diesen Erfolg, da wir schon an das Ende der Welt gedacht haben. Eine Erlösung für uns alle, vergelts Gott sagt man hier in Vorarlberg!!! Ich kan es noch nicht glauben?
    Darf ich Ihnen privat schreiben, bin in einer unheilvollen misslichen Lage, niemand hilft mir seit 9 Monaten, unschuldig in Erwachsenenschutz geraten, der weder Hilfe noch Schutz bedeudet nur Terror?

  6. Mercedes San Jose

    Sehr geehrte Helden, ich hätte gerne den Urteil wenn machbar. Ich finde es im Internet nicht. Wir wurden es gerne übersetzen für das weitergeben an Ärzte für Aufklärung in Spanien.

    Viele Grüße
    Mercedes San José

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