Im Klartext heisst das – es gibt eine Durchgriffshaftung für jeden Arbeitgeber, Schulleiter oder überhaupt jeden, der eine Maske anordnet. Wir haben jetzt schon die Bestätigung von vielen Schulleitern und Arbeitgebern, dass sie ab Montag keine Masken mehr anordnen werden und können, da jeder der das anordnet „Persönlich in der Haftung steht“ !
Viele Eltern fragen:
Ihr sagt, dass Masken (auch) in der Schule nur 2 Stunden getragen werden dürfen und dann 30 Minuten Pause erforderlich ist.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt aber:
Bis zu 3 Stunden und 15 – 30 Minuten.
Quelle:
https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp
Aber schaut euch den genauen Text einmal an:
„Vor diesem Hintergrund wird für Schülerinnen und Schüler, unabhängig von den vorgenannten Kurzpausen, spätestens nach drei Stunden Tragezeit eine anschließende Erholungszeit von 15 – 30 Minuten empfohlen.“
Es wird „empfohlen“ und weiter unten wird auf „aktuelle und dem Stand der Erkenntnisse angepasste Hinweise des Koordinierungskreises Biologische Arbeitsstoffe“ hingewiesen.
Schauen wir da einmal genauer hin:
„Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte berücksichtigt werden, ob auf Grund der Arbeitsschwere (Atemminutenvolumen), durch Umgebungseinflüsse (Lufttemperatur, Luftfeuchte, Wärmestrahlung), auf Grund der Bekleidungseigenschaften (z.B. schwere Schutzkleidung) oder auch auf Grund individueller Dispositionen der Beschäftigten eine geänderte Tragedauer angezeigt ist. So ist bei leichter Arbeit eine Verlängerung der Tragedauer auf 3 Stunden möglich.“
Aber:
„Bei der konkreten Festlegung der Tragezeiten wird dringend empfohlen, den zuständigen Betriebsarzt hinzuzuziehen.“
Quelle: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/themen_a_z/biologisch/kobas/tragezeitbegrenzung_kobas_27_05_2020.pdf
Es ist also „individuelle Gefährdungsbeurteilung“ nötig und eine „ärztliche Untersuchung“ dringend angeraten. Die Untersuchung muss auch durch Schulleitung oder Arbeitgeber angeboten werden.
Diese Pflicht hierzu ergibt sich meiner Auffassung nach aus § 21 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII.
Hiernach hat die Schulleitung die entsprechenden Arbeitsschutzregeln für die Schüler entsprechend anzuwenden.
Macht die Schulleitung das nicht, meldet euch hier, beschreibt das Problem und fragt nach, welche Unfallkasse für euch zuständig ist.
https://www.dguv.de/de/kontakt.jsp
Die Haftung des Schulleitung bzw. Lehrerin/Lehrer ergibt sich aus dem Regressanspruch der Unfallkasse gegenüber dem Verantwortlichen bei mindestens grober Fahrlässigkeit.
Quelle:
http://www.fssport.de/texte/Aufsichtschule.pdf
https://li.hamburg.de/contentblob/3849826/data/download-pdf-mit-der-schulklasse-sicher-unterwegs-sicherheitsratschlaege-fuer-unterrichtsgaenge-exkursionen-wanderungen-klassenfahrten-und-heimaufenthalte.pdf
Bitte beachten, dass es sich hier um eine Zusammenfassung handelt, die auf eine generelle Situation hinweist und nicht die Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt.
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Rechtsstaat ist wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie ist, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.
Gustav Radbruch –
Rechtsphilosoph
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https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Hoechsttragezeit-fuer-Mund-Nasen-Masken0~
https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp
Querdenken-761 Wir benötigen finanzielle Hilfe
Wir haben bis jetzt den größten Teil der Ausgaben durch unser Team finanziert aber jetzt benötigen wir Hilfe.
Wir haben Ausgaben für die Demonstrationen, Equipment, Anlage, Flyer, Karten, Tische, Zelte, Fahrzeuge für die Blogs mit Servern, Programmierern, Internet – und Telefonkosten, Software, Hardware und dazu kommen jetzt Anwalts – und Beratungskosten.
Wir werden in den nächsten Tagen noch einige Spendenaufrufe starten und hoffen, das Sie uns unterstützen.
Team Querdenken-761 – Querdenken Freiburg
Bitte spenden Sie auf folgendes Konto mit dem
Betreff “Querdenken Freiburg”
Kto: DE 2668 0700 3000 2410 2600
GIGANTISCH DANKE AN ALLE DIE MITGEWIRKT HABEN. Ich gebe das sofort an die Läden weiter in denen ich einkaufe. Ich habe keine Kinder, doch an alle die ich mit Kindern kenne, gebe ich diese Info weiter. Und selbstverständlich überweise ich euch mit Freude 50 Euro.
Alles Liebe
Sonja
Wäre ja schön wenn die Geschäfte nicht ständig auf die Maskenpflicht bestehen würden trotz Befreiung
Das von der DGUV ist eine Empfehlung. Ich wäre da noch ganz vorsichtig. Außerdem ist das Dokument nicht! neu. Ich würde mich riesig freuen, wenn es so wäre, aber seit da mal vorsichtig
Auf der Seite von DGUV ist dazu noch nichts veröffentlicht, soweit ich recherchiert habe.
Daher wäre ich auch noch vorsichtig mit der Verbreitung. Oder wird das wieder bewusst nicht öffentlich gemacht auf deren Seite?
Die Seite ist wieder Online hatte heute wohl ein ein kleines Problemchen.
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Hoechsttragezeit-fuer-Mund-Nasen-Masken0~
Ich habe zwar Stellungnahmen gefunden auf der offiziellen Seite der DGUV zum Thema Tragezeiten etc. aber wo steht etwas von der Haftung? Also woraus schließt ihr denn, dass die Lehrer PERSÖNLICH haften? Ich würde das gern dem Schulleiter unserer Schule schicken, finde aber nichts offizielles dazu. Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke und Liebe Grüße!
Beruft Euch nicht immer und immer wieder auf Virschriften, die andere irgendwo gemacht haben und Euch als AGB anbieten. Setzt endlich selber Recht unter der Maxime: „Mir ist grundsätzlich alles erlaubt, was einem anderen nicht nachweislich schadet. Ein anderer kann mir und den mir Schutzbefohlenen (Kindern, alten Eltern, kognitiv eingeschränkten Eltern) nicht zu tun, dulden oder unterlassen fordern, von dem ich subjektiv denEi druck habe, dass es mir schadet. Nein heisst Nein.“
An die xyz-Schule
Für meinen Sohn/meine Tochter Taufname Familienname bestehe ich hiermit auf sein/ihr Recht auf Schulbildung und Schulbesuch mit uneingeschränkter Teilnahme am Präsenzunterricht . Sie haben in der Vergangenheit meine Anmeldung meines Sohnes/ meiner Tochter an der von Ihnen vertretenen Schule akzeptiert und das Rechtsverhältnis wurde bislang auch tatsächlich und von seiner/ihrer Seite aus störungsfrei durchgeführt. Nun bestehen Sie plötzlich darauf, ohne jeden wissenschaftlichen Beweis für ei e pädagogische Begründung dieses offensichtlichenUnsinns und erst recht, ohne dass wir dies genehmigt hätten , er/sie solle sich (auf demSchulweg und) auf dem Territorium Ihrer Schule eine selbst mitgebrachte Atembehinderungssperre auf Nase und Mund setzen . Da ich das , nach Rücksprache mit ihm/ihr nicht will und es nicht umsonst auch eine Europäische Arbeitsschutzrichtlinie gibt, die den Arbeitgeber verpflichtet dem Arbeitnehmer (über Sozialgesetzbuch Sieben in diesem Fall dem schuleaufsuchenden Schüler und seinem jeweiligen Lehrer) sicherheitstechnisch unbedenkliches, CE-zertifiziertes Arbeitsschutzmaterial kostenlos in ausreichender Stückzahl auszuhändigen, fordere ich Sie auf , IhrerBeschulungspflicht uneingeschränkt nachzukommen , meinenSohn/meine Tochter vor gesundheitlichen Gefahren, insbesondere auch vor einem ein hinter (Schwarzer) Pädagogik versteckten mobbing und ausgrenzen zu schützen und gegen für das menschliche Auge nicht wahrnehmbare Ihnen ggf. bekannte Luft-Umweltbelastungen im Freien für den Pausenhof und den Schulhof und den Schulweg zertifizierte geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) auf Kosten des zuständigenGesundheitsamtes umgehend zur Verfügung zu stellen.
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