Eine Entschädigung der von den „Lockdown“-Maßnahmen betroffenen Gewerbetreibenden ist bislang nicht gesetzlich geregelt. Die vorhandenen gesetzlichen Vorschriften im IfSG betreffen in erster Linie Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider. Sie zielen gerade nicht ab auf Gewerbetreibende, die persönlich nicht im Verdacht stehen, krank oder infiziert zu sein, aber gleichwohl im Zuge...
11/07