Jeder Inhaber/Betreiber hat meine Persönlichkeit zu achten: Wenn ich aus medizinischen oder «sonstigen Gründen» eine Maske nicht vertrage, hat er das zu akzeptieren. Ein Attest muss ich vorweisen, aber ausschliesslich den «Behörden/Polizei». Nötigung (§240 Strafgesetzbuch) Wenn kein sachlicher Grund (Nicht-Tragen einer Maske ist kein sachlicher Grund) vorliegt,...
04/10