Das Grundgesetz hat oberste Priorität und ist gegen Schlechteres zu verteidigen. Die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen, sowie die Aufrechterhaltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, müssen umgehend beendet werden.
20/03
Das Grundgesetz hat oberste Priorität und ist gegen Schlechteres zu verteidigen. Die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen, sowie die Aufrechterhaltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, müssen umgehend beendet werden.