Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen.
09/10
Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen.