Ein Jurist, den ich einmal sehr geschätzt habe, hat in einem kürzlich in einem linientreuen Journal veröffentlichten Artikel versucht, mit Argumenten, die juristisch zu sein vorgaben, den von der Regierung zum x-ten Mal erklärten Ausnahmezustand zu rechtfertigen. Ohne dies zuzugeben, unterscheidet der Jurist unter Rückgriff auf Carl Schmitts Unterscheidung zwischen...
23/09