Haben Sie gewusst, dass das Persönlichkeitsrecht über dem Hausrecht steht, wenn es sich um Räumlichkeiten handelt die dem allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind? Das bedeutet, dass sich der Ladeninhaber nicht auf das Hausrecht berufen kann, wenn man keine Maske trägt. Auch darf er von ihnen nicht verlangen werden, dass ein Attest...
25/09