Die prinzipielle Maskenpflicht in Teilen der Heidelberger Altstadt ist vermutlich rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab einem Bürger Recht, der gegen die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Widerspruch eingelegt hatte. Er wehrte sich dagegen, dass er selbst dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss, wenn er genügend Abstand einhält, unabhängig von der konkreten Situation....
27/10