Die Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnsitz dürfte, so das Gericht, wegen „mangelnder hinreichender Bestimmtheit” rechtswidrig sein. Es sei nicht „ohne weiteres ersichtlich, wo der 15-Kilometer-Umkreis ende”. Bei einem drohenden Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, wenn gegen die Regel verstoßen wird, sei es zu verlangen, dass...
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