Sowohl die Anzucht von Masern‐ und SARS‐CoV‐2‐Viren als auch die Genomsequenzierung solcher Viren erfolgt im RKI natürlich entsprechend den Standards der guten wissenschaftlichen Praxis. Diese sehen jedoch nicht vor, dass im Rahmen der Virusanzucht bzw. der Genomsequenzierung Negativproben mitgeführt werden. Vielmehr erfolgt der Virusnachweis bereits im Vorfeld mittels eines molekularen...
05/06