Verfassungsbeschwerde und Gutachten gegen das neue Infektionsschutzgesetz

Der gemeinnützige Verein „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ beabsichtigt eine  Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz 

(zuletzt geändert durch das 3. Bevölkerungsschutzgesetz) zu erheben.*

Wir freuen uns hierfür die Unterstützung des renommierten Verfassungsrechtsspezialisten Prof. Dr. Holger Zuck zu erhalten. Prof. Zuck wird für den Verein zunächst ein umfassendes Gutachten erstellen.

Dieses wird dann als Basis für eine fundierte Verfassungsbeschwerde dienen. Über weitere Schritte werden wir laufend auf der Vereinshomepage informieren.

Eine Verfassungsbeschwerde können nur natürliche Personen erheben. Aus diesem Grund wird der Verein – wie schon bei den Verfassungsbeschwerden gegen das Masernschutzgesetz – geeignete Betroffene umfassend, insbesondere rechtlich und finanziell, unterstützen.

Quelle: Initiative Freie Impfentscheidung EV

Verfassungsbeschwerde und Gutachten Infektionsschutzgesetz

Quelle: https://www.kanzlei-zuck.de/

Bild: Unsplash – Mogamed Nohassi

Querdenken-761 Wir benötigen finanzielle Hilfe

Wir haben bis jetzt den größten Teil der Ausgaben durch unser Team finanziert aber jetzt benötigen wir Hilfe.

Wir haben in den letzen Monaten Ausgaben für die Demonstrationen, Equipment, Anlage, Flyer, Karten, Tische, Zelte, Fahrzeuge für die Blogs mit Servern, Programmierern, Internet – und Telefonkosten, Software, Hardware 

Jetzt kommen auf uns erhebliche Anwalts – und Beratungskosten zu, dass können wir nur mit eurer Hilfe schaffen”

Wir werden in den nächsten Tagen noch einige Spendenaufrufe starten und hoffen, das Sie uns unterstützen.

Team Querdenken-761 – Querdenken Freiburg

Bitte spenden Sie auf folgendes Konto mit dem

Betreff “Querdenken Freiburg”

Kto: DE 2668 0700 3000 2410 2600

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