Verwaltungsgericht hebt Maskenpflicht für Querdenken Karlsruhe auf

Querdenken - Verwaltungsgericht hebt Maskenpflicht für Querdenken-Karlsruhe auf

Pressemitteilung vom 30.10.2020

Datum: 30.10.2020

Kurzbeschreibung: Karlsruhe: Eilantrag gegen Maskenauflage für „Querdenken“-Demonstration erfolgreich

 

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe dem Antrag der Leiterin (Antragstellerin) einer für morgen in Karlsruhe geplanten „Querdenken“-Demonstration stattgegeben, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die von der Stadt Karlsruhe (Antragsgegnerin) verfügte Auflage, dass die Teilnehmer der (genehmigten) Demonstration grundsätzlich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben, wiederherzustellen. Dies hat zur Folge, dass sich die Teilnehmer bei der Demonstration nicht an die Auflage halten müssen.

Zur Begründung hat die 3. Kammer ausgeführt, die fragliche Auflage greife unverhältnismäßig in die Versammlungsfreiheit ein. 

Zwar sei eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Versammlungsteilnehmer grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Erreichung des legitimen Zwecks des Schutzes vor einer SARS-Cov-2-Infektion. 

Sie sei aber nicht erforderlich. 

Denn mit der konsequenten Einhaltung eines physischen Mindestabstandes von 1,5 m gebe es ein anderes, ebenso geeignetes Mittel, um das Ansteckungsrisiko unter freiem Himmel gleich wirksam zu reduzieren. 

Die Kammer gehe davon aus, dass aufgrund des stationären Charakters der Versammlung und einer angegebenen Teilnehmerzahl von 500 Personen die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden könnten. Im Übrigen bleibe es der Antragsgegnerin unbenommen, kurzfristig, in Abhängigkeit vom konkreten Versammlungsgeschehen weitergehende Auflagen zu erlassen, sollte die Abstandspflicht in erheblichem Umfange tatsächlich nicht eingehalten werden.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. 

Die Beteiligten haben die Möglichkeit, hiergegen binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen (3 K 4416/290). (RW)

Quelle: https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de

Bild: Unsplash – tamara-gak

Querdenken-761 Wir benötigen finanzielle Hilfe

Wir haben bis jetzt den größten Teil der Ausgaben durch unser Team finanziert aber jetzt benötigen wir Hilfe.

Wir haben Ausgaben für die Demonstrationen, Equipment, Anlage, Flyer, Karten, Tische, Zelte, Fahrzeuge für die Blogs mit Servern, Programmierern, Internet – und Telefonkosten, Software, Hardware und dazu kommen jetzt Anwalts – und Beratungskosten.

Wir werden in den nächsten Tagen noch einige Spendenaufrufe starten und hoffen, das Sie uns unterstützen.

Team Querdenken-761 – Querdenken Freiburg

Bitte spenden Sie auf folgendes Konto mit dem

Betreff “Querdenken Freiburg”

Kto: DE 2668 0700 3000 2410 2600

oder

https://www.patreon.com/Querdenken761

 


Creative Commons Lizenzvertrag
Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz