Wusste die Bayerische Staatsregierung schon im Mai 2019 von der Coronaepedemie?

Es geht gerade die Meldung um, dass die Bayerische Staatsregierung schon am 25.05.2019 eine Kreditermächtigung von 20.000.000.000 € wegen Corona 2020 beschlossen habe.

Es geht gerade die Meldung um, dass die Bayerische Staatsregierung schon am 25.05.2019
eine Kreditermächtigung von 20.000.000.000 € wegen Corona 2020 beschlossen habe.
– https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a)
Tatsächlich legt der Eintrag auf der angegebenen Seite diese Sichtweise nahe.
Es gibt aber einen Eintrag, der zeigt,
dass es sich um einen Gesetzesvorschlag zu einem ZWEITEN Nachtragshaushaltsgesetz vom 31.03.2020 (mit der Bezeichung: LT-Drs. 18/7140 v. 31.03.2020) handelt,
der besagt, dass ein ERSTER Nachtragshaushalt (mit 10 Milliarden Corona-Hilfe) um 10 Milliarden erhöht werden sollte
– https://bayrvr.de/2020/03/31/staatsregierung-gesetzentwurf-zweites-gesetz-zur-aenderung-des-haushaltsgesetzes-2019-2020-2-nachtragshaushaltsgesetz-2020-2-nhg-2020-eingebracht (https://bayrvr.de/2020/03/31/staatsregierung-gesetzentwurf-zweites-gesetz-zur-aenderung-des-haushaltsgesetzes-2019-2020-2-nachtragshaushaltsgesetz-2020-2-nhg-2020-eingebracht)
Der Beschluss zum ERSTEN Nachtragshaushalt wurde – schon mit Blick auf Corona, aber noch vor dem Lockdown am 19.03.2020 – geschrieben.:
– https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/ (https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/)
Die Reihenfolge war also:
1.) Am 25.05.2019 wird ein Haushaltsbeschluss der Bayerischen Landesregierung für 2019/2020 gemacht. Kreditermächtigung 0 (Null) Euro!
– https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2)
2.) Durch den Beschluss vom 19.03.2020 wird – mit Blick auf Corona – die Kreditermächtigung für 2020 auf 10 Milliarden Euro erhöht:
– https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/ (https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/)
3.) Nachdem der Lockdown am 21.03.2020 beschlossen wurde, wird die Kreditermächtigung am 31.03.2020 nochmals um 10 Milliarden auf 20 Milliarden Euro erhöht:
– https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a)

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR) (https://bayrvr.de/2020/03/31/staatsregierung-gesetzentwurf-zweites-gesetz-zur-aenderung-des-haushaltsgesetzes-2019-2020-2-nachtragshaushaltsgesetz-2020-2-nhg-2020-eingebracht/)
Staatsregierung: Gesetzentwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 – 2. NHG 2020) eingebracht
Die Staatsregierung hat o.g. Gesetzentwurf eingebracht (LT-Drs. 18/7140 v. 31.03.2020).

Bild: Pixabay – preiselbauer

4 Comments

  1. Volker Schuhmacher

    Die hellseherischen Fähigkeiten von Herrn Soeder sollten nicht unterschätzt werden!

  2. Marianne Dodillet

    Das hat reitschuster.de recherchiert und klargestellt. Es stimmt nicht!

  3. Werner Holz

    Ich habe auch gehört, dass es sich um eine Falschmeldung handelt: [13.10.20 13:41]
    [Weitergeleitet ]
    „Das ist FAKE. Es handelt sich um Änderungen am Original per NACHTRAGSHAUSHALT vom 19.03.2020!

    1. admin

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