Verordnungen gehören in den Müll – Gerichtsentscheid gary-chan–unsplash

Die Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnsitz dürfte, so das Gericht, wegen „mangelnder hinreichender Bestimmtheit” rechtswidrig sein. Es sei nicht „ohne weiteres ersichtlich, wo der 15-Kilometer-Umkreis ende”. Bei einem drohenden Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, wenn gegen die Regel verstoßen wird, sei es zu verlangen, dass „ohne die Nutzung von Hilfsmitteln erkennbar sein müsse, ab wann man sich ordnungswidrig verhält”, begründete das Gericht.

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