Mit einem nicht mehr anfechtbaren Beschluss hat das Verwaltungsgericht Mannheim zwei Klagen gegen die Schliessung von Fitness – und Tattoostudios abgeschmettert.
Die Beschlüsse sind vom Freitag und damit ist die Ablehnung der Eilanträge rechtskräftig.
Ein Sprecher des Gerichts erklärte:
„Da die Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner pro Woche bundesweit über dem Wert von 50 lägen, seien «bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben», begründete das Gericht die Entscheidung.“
Die angeordnete Schließung der Betriebe durch das Land sei Teil einer solchen bundesweiten Abstimmung.
Einzelnen Betrieben eine Öffnung zu erlauben, „führe zu einem erheblichen Anstieg der Sozialkontakte und der Infektionsgefahren über die Kreisgrenzen hinweg“.
„Auch aus dem Umstand, dass die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg mittlerweile unter dem Wert von 50 liege, folge nichts anderes“
Zudem betonte das Gericht, dass der Wert im Südwesten „erst seit wenigen Tagen und bislang auch nur geringfügig unterschritten“ werde
Quelle: VGHBW
Bild: AdobeStock
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Das ist aber nicht die Sprache von Rechtssprechung sondern von politischer Willkür. Na ja wer weiß welche Leute in den Gerichten das sagen haben, der weiß auch das es nicht anders zu erwarten war. Politische Justiz haben wir ja in Deutschland noch nie zuvor kennen gelernt, gelle.Deswegen ist die Gegenwehr auch so gering. Oder?
Gekaufte Richter? Oder einfach nur unfähig vorliegende Fakten beim RKI und der WHO selber abzurufen? Peinlicher geht es nicht mehr für Deutschland!