Laut einem Medienbericht soll Amtsgerichtspräsident Hans-Michael Borgas alle Beschäftigten von der Corona-Test- und FFP2-Maskenpflicht befreit haben.
Berlin – An den Berliner Gerichten gibt es Streit um die Corona-Maskenpflicht. Amtsgerichtspräsident Hans-Michael Borgas soll
alle Mitarbeiter vom Tragen einer FFP-2-Maske und von der Corona-Testpflicht entbunden haben. Der Jurist habe in einem Schreiben Zweifel daran geäußert, dass die Infektionsschutzverordnung mit der Masken- und Testpflicht in seinem Hause gelte. So sei es fraglich, ob er bei Gericht „Kunden“ oder „Gäste“ habe, für die entsprechende Vorgaben geltend gemacht werden könnten. Man übe am Gericht kein Gewerbe aus, soll Borgas laut B.Z. geäußert haben.
Hintergrund der Maskendebatte ist offenbar ein Konflikt um einen 43-jährigen Richter am Landgericht in Moabit. Dieser soll bereits im März Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Regeln eingelegt haben und auch in seinen Gerichtsverhandlungen kein Freund der Maskenpflicht sein. Laut B.Z.-Bericht wollte er es beispielsweise Verfahrensbeteiligten freistellen, unter Einhaltung der Abstandsregeln auf das Tragen einer Maske zu verzichten.
Dr. Pieter Schleiter (43) ist Vorsitzender Richter beim Landgericht Moabit. Im März hatte er Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Regeln eingelegt. Jetzt trägt er das Chaos in die Gerichtsverhandlungen.
Saal 700, 8.30 Uhr: Schleiter setzte am Dienstag den Prozess gegen Krankenpfleger Christoph H. fort. Der Angeklagte, seit 20 Jahren Angestellter im Haftkrankrankenhaus, soll einen schwunghaften Handel mit Schusswaffen betrieben haben. Doch das Verbrechen ist im Verfahren längst zur Nebensache geworden.
Es geht nur noch um die Maskenpflicht!
Der letzte Verhandlungstag war bereits abgebrochen worden, die Staatsanwaltschaft hatte den Saal wütend verlassen. Grund: Schleiter wollte die Verhandlung ohne Maske durchführen.
Schon im Februar 2021 hatte der Verteidiger des Angeklagten für die Dauer seines Plädoyers die „freie Rede“ – ohne Maskenschutz – gefordert.
Für Richter Schleiter zu Recht, stelle doch die Maskenpflicht eine Behinderung des Verteidigers in seiner uneingeschränkten Rede dar. Mehr noch: Er sieht sogar die „Würde des Gerichts“ gefährdet.
Folge: Der Vorsitzende Richter stellt es nun jedem Verfahrensbeteiligten frei, unter Einhaltung der Abstandsregeln auf die Maske zu verzichten.
Das Problem wurde am Dienstag gelöst, in dem der Prozess von dem kleinen Saal 606 (84 Quadratmeter) in den großen Sitzungssaal 700 verlegt wurde.
Rückendeckung bekommt der sture Corona-Richter vom Hausherren des Gerichts. Amtsgerichtspräsident Dr. Hans-Michael Borgas hat alle Mitarbeiter von der Testpflicht und dem Tragen einer FFP-2-Maske befreit. In einem Schreiben (liegt der B.Z. vor) stellt er fest, dass es fraglich sei, ob er in seinem Hause „Kunden“ und „Gäste“ habe. Deshalb gelte die Infektionsschutzverordnung mit der Test- und FFP-2-Maskenpflicht nicht.
Dr. Hans-Michael Borgas (61) salopp: „Im übrigen dürfte diese Vorschrift für uns nicht einschlägig sein, da wir kein Gewerbe ausüben.“
Quelle: Berliner Zeitung
Bild: Unsplash – Mohamed Nohassi
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