Viel verkündet – kaum begründet

Viel verkünden nichts begründen

Verfassungsrechtler: Corona-Maßnahmen stehen in Konflikt mit rechtsstaatlichen Prinzipien

Verfassungsrechtler äußern ihre Bedenken gegenüber dem weitgehend „exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen“. Der Bundestag müsse die Maßnahmen verfassungsrechtlich absichern. Auch die Linke fordert, die Corona-Politik demokratisch zu legitimieren.

Lars Brocker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, fordert die Corona-Maßnahmen dringend auf solide gesetzliche Füße zu stellen. Die Verwaltungsgerichte könnten einzelne Vorschriften der Corona-Rechtsverordnungen „von einem Tag auf den anderen kassieren“, da sie gegen den Parlamentsvorbehalt und damit gegen die Verfassung verstießen, so Brocker.

Die Verwaltungsgerichte formulieren seit Monaten in ihren Beschlüssen „Bedenken gegenüber dem weitgehend exekutiven Regelungsregime der Corona-Verordnungen“. Diese „Warnhinweise“ würden bislang noch nicht ausreichend wahrgenommen:

Das vom parlamentarischen Gesetzgeber abgekoppelte Sonderrechtsregime von Corona-Verordnungen gerät zunehmend in Konflikt mit den rechtsstaatlichen Vorgaben der Verfassung. Nicht weil die Maßnahmen per se zu weitgehend wären, sondern weil weiterhin allein die Exekutive handelt.

Wie der Jurist weiter ausführte, müssten alle drei Staatsgewalten ihren Beitrag leisten, vor allem der Bundestag als zentrales Staatsorgan. Die Parlamente der Länder könnten diese Lücke – entgegen anderslautenden Meinungen – nicht allein schließen. Der Deutsche Bundestag müsse nun gesetzgeberisch tätig werden, um die Verordnungen, die ein „notwendiges Instrument zur Bekämpfung der Corona-Krise“ seien, auch verfassungsrechtlich abzusichern. Angesichts der drohenden Verschärfung der Maßnahmen sei dies aus Sicht des Grundgesetzes dringend geboten.

Kritik wurde auch von der Linksfraktion des Bundestages laut, die kritisierte, dass alle Entscheidungen ohne ein Mitspracherecht des Bundestages von den Regierungen des Bundes und der Länder getroffen würden. Der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch forderte in einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, das Parlament endlich an den Beschlüssen zu beteiligen, da es „allerhöchste Zeit für demokratische Legitimierung der Corona-Politik wird“. Über die Grundlinien der Maßnahmen müsse im Bundestag diskutiert und entschieden werden und nicht nur in den Staatskanzleien:

Es wird zu viel verkündet und kaum noch etwas begründet.

Besondere Kritik übte Bartsch auch am bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU):

Ein Ministerpräsident spielt sich wie ein Zuchtmeister auf – mit täglich neuen Vorschlägen. Bevor Herr Söder Deutschland Vorschriften macht, möge er die Lage in Bayern in den Griff bekommen.

Quelle: RT-Deutsch
Bild: Pixabay – LoboStudioHamburg

One Comment

  1. mera

    als verwaltungsfachangestellte habe ich gelernt: bundesrecht bricht landesrecht, d.h., dass bundesrecht über dem landesrecht steht. Und über allen Gesetzen steht das Grundgesetz. Es ist das höchste Gesetz in Deutschland und darf nicht einfach so verändert werden. Es bestehen Regularien. Der Bundestag muss sich daran halten.
    das grundgesetz steht über dem bundesrecht, das bundesrecht steht über dem landesrecht und dann kommt erst das kommunalrecht.

    aber über allen rechten stehen die menschenrechtskonventionen

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