Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat eine neue Anforderung an die Ausstellung von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht gekippt.
Laut Brandenburger Eindämmungsverordnung, sollte auf jedem Attest die Diagnose und die daraus folgenden Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht vermerkt sein muss.
Das Gericht setzte diese politische Forderung schon im Eilverfahren außer Vollzug was einer schweren Niederlage der Regierung und der eingeschalteten Behörden gleichkommt
Es stehe absolut in Frage, ob dieser datenschutzrechtliche Eingriff durch das Infektionsschutzgesetz eine ausreichende rechtliche Grundlage habe, erklärten die Richter.
„Eine konkrete Diagnose würde dann an nicht öffentlichen Stellen wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Demonstrationen oder religiösen Veranstaltungen zu offenbare“. Dabei handele es sich jedoch um gesundheitsbezogene Daten, die einem besonders hohen Schutz unterlägen.
Abgewiesen wurde ein weiterer Antragsteller, der per Eilantrag gegen die Bestimmung gewehrt hatte, das Attest im Original vorweisen zu müssen, denn das Mitführen des Originalattests führe zu keiner nennenswerten Belastung, entschieden die Richter.
R.Freund
Quelle: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1037452.php
Bild: Unsplash – ben-hershey
Querdenken-761 Wir benötigen finanzielle Hilfe
Wir haben bis jetzt den größten Teil der Ausgaben durch unser Team finanziert aber jetzt benötigen wir Hilfe.
Wir haben in den letzen Monaten Ausgaben für die Demonstrationen, Equipment, Anlage, Flyer, Karten, Tische, Zelte, Fahrzeuge für die Blogs mit Servern, Programmierern, Internet – und Telefonkosten, Software, Hardware
Jetzt kommen auf uns erhebliche Anwalts – und Beratungskosten zu, dass können wir nur mit eurer Hilfe schaffen“
Wir werden in den nächsten Tagen noch einige Spendenaufrufe starten und hoffen, das Sie uns unterstützen.
Team Querdenken-761 – Querdenken Freiburg – Achtung neues Konto!
Bitte spenden Sie mit folgendem Betreff:
„Mitdenken Schenkung Kto. R. Freund“
Oder
„Mitdenken Spende Kto. R. Freund“
Auf das Konto:
DE61 1001 1001 2620 3569 10
BIC: NTSBDEBTXX
oder