Bayern verbietet ab heute wegen Corona-Krise Indoor-Sport

Wegen der Corona-Krise müssen ab heute fast alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben. 

Die Maßnahme ist eine Reaktion auf den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: 

Dieser hatte entschieden, dass Fitnessstudios wieder öffnen dürfen.

Die Freude eines bayerischen Fitnessstudios über seine erfolgreiche Klage gegen die Infektionsschutzordnung findet ein jähes Ende. 

Kurz nach der Gerichtsentscheidung zieht die Regierung ihre Konsequenzen: Bayern verbietet ab heute wegen Corona-Krise sämtlichen Indoor-Sport – einzig Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt.

“Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte”, sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) der dpa in München.

Maßnahme wegen Entscheidung zu Fitnessstudios
Hintergrund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien.

“Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung. Deshalb wird sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten dadurch herstellen, dass mit Wirkung zum Freitag, 13. November, in Bayern sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen werden”, sagte Holetschek. Die leider steigende Infektionslage in Bayern zwinge zu weiteren Maßnahmen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. “Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang.”

Verwaltungsgerichtshof gab Eilantrag statt


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab in seiner Entscheidung zu den Fitnessstudios einem Eilantrag eines Inhabers zum Teil statt und setzte die Regelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug. In seiner Entscheidung ging der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass Inhaber durch die Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei, teilte ein Justizsprecher mit. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios wertete das Gericht demnach als nicht verhältnismäßig.

Nach der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter.

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-verbietet-ab-freitag-wegen-corona-krise-indoor-sport,SGADbr2

Bild: Unsplash – alexander-krivitski

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