Die Einschränkungen unserer Grundrechte oder Der Staat auf Konfrontationskurs

Rede von Daniel Köhler in Freiburg auf dem Platz der alten Synagoge Samstag den 11 Juli 2020

Liebe Mitdenkende,

warum stehen wir hier und demonstrieren – Woche für Woche seit Anfang April ?

Ist nicht alles wieder gut? Klar – für einige ist alles wieder gut .. ABER

Die Schulen laufen nicht, die Bildung ist im Eimer!

Digital können die Schüler und die Studenten kaum etwas aufnehmen.
Sie können sich nichts merken, sie haben keinen Austausch, keine Diskussion, gerade bei mir im Fachhochschulunterricht.

Viele Menschen sind verschüchtert und rennen rum wie Affen mit blauen Masken.

Die Fußballvereine sind ohne Publikum finanziell am wackeln.

Die Kultur ist am Boden:

  • die Musiker haben in den letzten Jahren von Konzerten gelebt, Konzerte sind jetzt Verboten
  • Von Spotify oder YouTube lebt keine Künstler, nicht mal Topstars können sich davon ernähren.
  • Die Medien verbreiten weiterhin die Angstkultur über das Virus und über die zweite Welle. Sie generieren einen Diffamierungskultur über Andersdenkende wie uns.
  • Die Tracking App, ist die Ausgeburt der Angst, die Angst in der Tasche, die Angst quasi – „To Go“

Wir demonstrieren weiter, wir werden nicht aufhören, wir sind gekommen um zu bleiben oder um es in den Worten einer berühmt-berüchtigten aber guten Punkband aus Österreich zu sagen:

„Wir bleiben bis das Scheißding auf den Köpfen verschwunden ist, bis die Angst besiegt ist.“

Liebe Mitdenkende,

heute möchte ich auch noch auf die Grundrechte eingehen.

  • Die Grundrechte sind die elementaren Werte unserer Gesellschaft
  • Sowohl im Rechtsstaat…
  • Als auch in der Gerichtsbarkeit…
  • In der  Beziehung jedes Einzelnen gegenüber dem Staat.

Man nennt sie auch Abwehrrechte, was heißt:

„Lieber Staat, bis hierher, aber nicht weiter, denn meine Freiheiten hast du zu respektieren“

Das sind Schranken für den Staat, die er nur in wenigen Ausnahmesituationen niederreißen darf.

Welche Freiheitsrechte kennen wir?

  • Ich darf meine Meinung kundtun, solange ich niemanden beleidige – Das ist Meinungsfreiheit
  • Ich darf mich informieren wo und über was ich will Das ist Informationsfreiheit
  • Dazu benötige ich eine freie Presse Das ist Pressefreiheit
  • Ich darf mit wem ich will versammeln und demonstrieren Das ist Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit
  • Ich darf mich bilden, über was und wie lange ich will Das ist Bildungsfreiheit
  • Ich darf mich als Person, als Persönlichkeit frei bewegen Das ist Personenfreizügigkeit
  • Es gibt noch viele weitere Grundrechte, wie Kunstfreiheit, Sprachenfreiheit, Religionsfreiheit, auf die ich hier nicht weiter eingehe.

Liebe Mitdenkende,

deshalb will ich mit Euch in einfachen Worten erklären, wann und wie Grundrechte eingeschränkt werden können.

Dazu benötigen wir 3 Voraussetzungen:

Es braucht eine gesetzliche Grundlage oder ein Notstand, der vom Staat ausgerufen wird:

  • zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach schweren Störungen
  • oder zur Abwendung von unmittelbar drohenden und schwerwiegenden Gefahren.

Beides ist seit März passiert, die Bundesregierung hat einen Notstand ausgerufen und rasch ein Gesetz zusammengezimmert.

Der Jurist sagt dazu erst mal, OK – stattgegeben.

Keine Angst, ich bin noch nicht fertig, das dicke Ende kommt noch…

Für so einen Fall braucht es ein öffentliches Interesse

Ein öffentliches Interesse ist das, was der Staat im Blick haben muss, um das Gemeinwohl der Bevölkerung sicherzustellen.

Z.B. die öffentliche Sicherheit (z.B. nach Terroranschlägen,

die Ordnung, die Ruhe

Und

Die Gesundheit, wobei wir schon beim Thema sind!

Mittendrin…

Hier stellt der Jurist die Frage nach der Abwägung, denn Rechtstaatlichkeit ist nichts anderes als eine Waage verschiedenster Interessen:

Meine Interessen, gegenüber den Interessen der anderen.

Wenn diese Waage sich nur leicht bewegt, d.h. im Lot ist, dann funktioniert die Demokratie, dann ist der Staat und seine Demokratie im Lot.

Es braucht als drittes diese Abwägung, d.h. Verhältnismäßigkeitsprüfung:

Die Einschränkungen unserer Grundrechte sind nur gerechtfertigt, wenn sie verhältnismäßig sind!

Die notwenigen Fragen sind:

  • Welchen Zweck verfolgen die Maßnahmen?
  • Sind die Maßnahmen geeignet und erforderlich sein, diesen Zweck zu erreichen?
  • Und sind die Maßnahmen für die Betroffenen angemessen?

Zweck: Gesundheitsschutz?

Häufig heißt es, die Corona-Maßnahmen dienen dem „Gesundheitsschutz“. Es gehe darum, „Leben zu retten“. Dies ist gewiss richtig, aber doch zugleich zu kurz gedacht.

Wenn es nur darum geht, die Gesundheit von Bürgern zu schützen und Leben zu retten, sind Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen gewiss ein geeignetes und auch erforderliches Mittel, sofern die Gesundheit überhaupt noch gefährdet war – und das war sie ab dem 23. März nicht mehr, das zeigen alle Darstellungen, Erhebungen und Statistiken des RKI.

Die sog. Pandemie, wenn sie denn überhaupt eine war, war am Abklingen.

Aber als Jurist, lass ich das erst mal ganz neutral und staatstreu gelten.

Keine Angst – ich bin noch nicht fertig…

Die Hürde der Angemessenheit können die Maßnahmen jedoch nicht nehmen, ginge es nur um „Gesundheitsschutz“:

  • Weder die Gefährdung von Arbeitsplätzen und Existenzen (Art. 12, 14 GG) noch die Einschränkung der Freizügigkeit (Art. 11 GG) oder die Beschränkung der Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) oder die Kulturfreiheit (eine ganze Branche liegt am Boden)…

Das steht in keinem angemessenen Verhältnis zu dem bezweckten „Gesundheitsschutz“.

Wir verbieten

  • keinen Straßenverkehr,
  • keinen Alkoholkonsum, keinen Tabakkonsum
  • und nicht einmal die Selbsttötung, obwohl jedes dieser Verbote Menschenleben retten würde.

Ein Verbot des Straßenverkehrs wäre zum Zwecke des „Gesundheitsschutzes“ zweifelsohne geeignet und erforderlich, würde dem Gesundheitsschutz jedoch gegenüber der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) einen Vorrang einräumen, der unangemessen und damit unverhältnismäßig wäre.

Allein der Gesundheitsschutz kann daher die Corona-Maßnahmen nicht legitimieren.

Zweck: Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung?

Da allein der „Gesundheitsschutz“ nicht ausreicht, um die tiefgreifenden Corona-Maßnahmen verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, hat sich das BVerfG in seiner sog. «Gottesdienst-Entscheidung» vom 10. April um eine Präzisierung des Maßnahmenzwecks bemüht:

„Der Hessische Verwaltungsgerichtshof verweist in dem angegriffenen Beschluss zu Recht darauf, dass es nach der Bewertung des Robert-Koch-Instituts in dieser frühen Phase der Pandemie darum geht, die Ausbreitung der hoch infektiösen Viruserkrankung durch eine möglichst weitgehende Verhinderung von Kontakten zu verlangsamen, um ein Kollabieren des staatlichen Gesundheitssystems mit zahlreichen Todesfällen zu vermeiden.“

(BVerfG v. 10.4.2020, Az. 1 BvQ 28/20, Rz. 14, Hervorhebung hinzugefügt)

Nach diesem Entscheid geht es bei den Corona-Beschränkungen somit darum, den Zusammenbruch des „staatlichen Gesundheitssystems“ zu verhindern.

Dies allerdings nur mit einer Befristung bis zum 19.4.2020 und mit der Maßgabe einer fortlaufenden Überprüfung.

Versteht man die Corona-Maßnahmen – wie das BVerfG – als Maßnahmen zum Schutz des „staatlichen Gesundheitssystems“ so erscheint eine vollständige Lockerung seit Anfang Mai zwingend geboten

zwingend ! denn:

Ein Kollaps des Gesundheitssystems war nie vorhanden und ist derzeit nicht in Sicht, und die „sog. notwendige Atempause von Frau Dr. Merkel“ vor bald gut drei Monaten war lang genug, um einen „Einstieg in den Ausstieg“ zu planen.

Vielleicht benötigen wir deshalb die Masken, für die Atempause…?

Allein der „Gesundheitsschutz“ ist jedenfalls kein Grund, die Maskenpflicht an Schulen, in Geschäften und öffentlichen Verkehr aufrechtzuerhalten und das „Herbeireden einer zweiten Welle“ ist,

und das sage ich mit aller Vehemenz kein juristisches Argument.

Sonst müssten wir in Freiburg Bunker bauen, falls irgendwann die Satelliten von Herrn Musk auf die Erde fallen.

Mutmaßungen sind höchst „unjuristisch“

und wenn ich das sagen darf, reine «Labortheorien.
Labortheorien eines Laborchemikers um Personenrückverfolgungen in Gaststätten, Ausgangsbeschränkungen und Betriebsschließungen seit Ende April hinaus zu verlängern…

Alle diese Maßnahmen verstoßen gegen die Verhältnismäßigkeitsprinzip!

Die Regierenden sind auf Frontalkurs mit einem Verfassungsverstoss, der seinesgleichen sucht.

Und die Gerichte halten die Füße still und fahren sehenden Auges mit.

Liebe Mitdenkende,

Diesmal sage ich nur, eher sprachlos, aber dennoch laut:

„Hilfe ich bin kein Virologe, holt mich hier raus!“

Helft alle mit, dass wir hier unbeschadet, so gut wie es geht rauskommen…

Wir wollen kein Masken-Dschungelcamp, das ist nicht unser Niveau, danke dass Ihr alle wieder da seid.

Bild: Pixabay – Comfreak


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