Alnatura Freiburg Hausverbot
Filiale Kaiser -Joseph Straße, 79098 Freiburg
Mitarbeiter: Herr Alexander Leibold
Filialleiter: Herr Schneider
Hausverbot – Einkauf wird untersagt
09.09.2020, 23.09.2020
Ich Betrete die Alnatura Filiale, Kaiser Joseph Straße um ca.18.00 h, um wie jede Woche, als langjähriger Kunde meinen Einkauf zu erledigen. Bin durch ein Attest befreit für das Tragen eines Mund und Nasenschutzes.
Ich wurde von den Mitarbeitern ordnungsgemäß nach einer Befreiung gefragt. Dies habe ich freundlich – bejaht . Darauf hin wurde ich aufgefordert mein Attest vorzuzeigen, dies habe ich aus Gründen des Datenschutz abgelehnt. Dazu bin ich auch nicht verpflichtet. Zu diesem Zeitpunkt bin ich ich schon von 3 Alnatura Mitarbeiter-innen gestellt worden und an einem Einkauf gehindert worden. In der Zwischen Zeit wurde der Marktleiter Herr Schneider dazu geholt, es kam zu einer weitern Aufforderung mein Attest der versammelten Mannschaft vorzuzeigen.
Zu diesem Zeit waren es schon 4 Alnatura Mitarbeiter-, innen und Filialleiter und eine Anzahl von Kunden, – innen entweder Schaulustige, Passanten, auch Kunden die sich eingemischt haben, oder einfach nur Passanten. Bei diesem Vorfall der Diskriminierung wurde mein Persönlichkeitsrecht massiv angegriffen, die Mitarbeiter haben sogar die Passanten und Mitkunden sogar noch aufgestachelt.
Der Filialleiter hat die Kassen angewiesen keine Waren an mich zu verkaufen und mir sogar Hausverbot erteilt. Mein Hinweis das es sich um Diskriminierung handelt und er auch sein Befugnisse überschreitet in dem er mich erneut auffordert mein Attest vor jetzt ca. 15 Personen vorzuzeigen. Dies lehne ich erneut ab.
Der übereifrige Mitarbeiter ruft in der Zwischenzeit die Polizei. Der Einkauf wird mir verwehrt und Hausverbot wird erteilt. Der Ton in dieser Auseinandersetzung verschärft sich allerdings im Laufe der Zeit, auch durch Kunden und Passanten.
Ich verlasse ohne Einkauf und ohne die Ankunft der Polizei abzuwarten ihre Filiale, da ich nicht 3 Stunden Zeit habe um 5 Artikel einzukaufen.
Bei der Konkurenz klappt dann alles wunderbar und sehr freundlich. Dieser Bericht wird sowohl an Querdenken, an meinen Anwalt und die lokale Beschwerdestelle für Diskriminierung geschickt.
23.09.2020
Betrete die Alnatura Filiale, Kaiser Joseph Straße um ca.18.20 h, um wie siehe oben meinen Einkauf zu erledigen. Bin durch ein Attest befreit für das Tragen eines Mund und Nasenschutzes. Es gibt einige Kunden ohne Mund und Nasenschutz in der Filiale. Der Mitarbeiter Alexander Leibold, spricht mich auf den fehlenden Mund,- Nasenschutzes an, weise Ihn auf mein Attest hin, er erklärt mir irgendwas von Hausverbot und rennt an die Kassen, um diese drauf hinzuweisen, keine Produkte an mich zu verkaufen und droht damit die Polizei zu rufen.
Wenn ich irgendwann genug Zeit mitbringe, warte ich gerne die Ankunft der Polizei ab, da die Polizei natürlich mein Attest anerkennen wird.
Ich bitte Sie daher, diese Art von Diskriminierung in Ihren Filialen zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Schwendemann
Quelle: Alex Schwendemann
Bild: Unsplash Merrit Thomas
Wir hatten das gleiche im reAl in Weilheim, allerdings hat meine Frau die Kasse blockiert und mit auf die polizei gewartet. Dabei eine realkasse blockiert 45 min, den Geschäftsführer, seinen Stellvertreter und die Kassenkraft. Auch den Polizisten hat meine Frau gesamt 3 Stunden Dienst geraubt, der arbeitet eigentlich im Betrugsdezernat in der PI Weilheim i. obb. Hausverbot ist ausgesprochen, Abmahnung deswegen über Klagepaten fast fertig mit Abmahnungsstrafe 3000€. Ob das alles klappt, weiss ich nicht, HUT ab vor meiner kolumbine ( freiheitsstatue). Aber eine mitkämpferin hat am nächsten Tag da „ohne“ eingekauft und direkt am geschäftsführer vorbei, ohne Kommentar. Vielleicht hat er nachgelesen, oder nicht gedacht, dass Gegenreaktionen ablaufen könnten. Macht weiter, mit mehr zeit. wenn an einem Markt ein Geschäftsführer erfolgreich selber verklagt wird, er, nicht sein Konzern, seid ihr schon fast durch1 Ihr habt den Präzedenzfall, die reden doch alle darüber, die anderen sind kein Problem dann.
Stupide Erfüllungsgehilfen! Damit ist der Laden für mich gestorben!
Ähnliches ist mir bei Aleco , einer norddeutschen regionalen Biomarktkette, passiert.
Ich habe bei Aleco seit ca. 10 Jahren eingekauft, auch bis vor 3 Wochen ohne Maske mit Attest, das man jedoch nie sehen wollte.
Vor 3 Wochen wurde mir mitgeteilt, dass man ab dem nächsten Tag nur noch mit Maske, egal ob man ein Attest habe oder nicht, einkaufen dürfe. Ein besonderes Bonbon war noch die Aussage, man würde ja auch niemanden hereinlassen, der nackt wäre.
Da mir das Geschäftsgebaren des Inhabers sowieso schon immer ein Dorn im Auge war, war das die willkommene Gelegenheit, mich in einem örtlichen (Bio-)Mitgliedsladen anzumelden. Es ist total nett dort und ich bezahle sogar weniger.
Da ich fast alles bei Aleco gekauft habe, wird sich mein Wegbleiben am Monatsende in der Kasse deutlich bemerkbar machen. Ich gehe davon aus, dass andere Kunden ebenso handeln wie ich.
Der Laden bekommt mein Geld nicht mehr, auch nicht, wenn dieser ganze Wahnsinn irgendwann mal vorbei sein sollte.
Ja, leider sind die meisten Menschen Erfüllungsgehilfen und haben nichts aus der Geschichte gelernt oder haben leider kein Wissen über die Geschichte, die nur lückenhaft im Geschichtsunterricht vermittelt wird.
Mir ging es schon vor vier Monaten genauso in einem DM Markt (Wassenberg) im Kreis Heinsberg.Ich wurde schon am Eingang angebrüllt ich solle einen Mund-Nasenschutz überziehen. Ich verließ mit lautstarker Kritik den Eingang und habe ihn nie mehr betreten. Spätestens, wenn diese Mitarbeiter ihren Job verlieren, werden sie sich Gedanken machen (müssen).
Auch in Furtwangen, in einer Bäckerei – Filiale von Fa. Krachenfels, wird eine Maske trotz Attest verlangt – aha – wir kriegen also kein Brot mehr? Sollen wir uns jetzt einen Stern anheften und Verhungern? Was ist das denn? Vorauseilender Gehorsam? Hatten wir das nicht schon mal?….Nicht aufgepasst im Geschichtsunterricht? Und die ärtlichen Atteste – nix mehr wert ? Keine ärztlichen Kompetenzen mehr?
Was soll ich machen…Aushang, offener Brief, Flugblätter – die glatten Wände hoch?
Das ist DISKRIMINIERUNG und DISKRETISIERUNG des Arztes….das muss aufhören!
das hab ich mal zum Anlaß genommen diese Filiale anzuschreiben, könnt ihr ja auch ganz freundlich:
ich bin kein querdenker und vor allem keiner der sich (Freunde auf beiden?! Meinungsseiten) auseinanderreissen lässt. Es muss mit Liebe und mit Vernunft gesprochen werden können in einer Demokratie mit Meinungsfreiheit.
D.h. ich kann hier kommentieren, ohne rechts, links, VT, Wirri oder sonstwas sein zu müssen!
Sehr geehrter Filialleiter, sehr geehrter Alnatura Chef!,
ich kaufe seit über 10 Jahren jede Woche für über 100€ bei Ihnen ein. Bisher war ich treu und zufrieden. Ich bin Therapeut und Praxisinhaber. Ich kaufe fast nur bei Ihnen ein.
Viele meiner Freunde auch.
Ich kann es nicht glauben, dass jemand Ihres Ladens verwiesen wurde, der aufgrund eines ärztlichen Attestes keinen Mundschutz tragen darf.
https://nichtohneuns-freiburg.de/die-gruene-neue-selbstermaechtigung/
https://nichtohneuns-freiburg.de/internationale-anwaelte-bringen-sammelklage-wegen-dem-covid-19-skandal-auf-den-weg/
Er muss dies nicht ihren Mitarbeitern zeigen, aus Datenschutzgründen! Nur Beamte haben die Schweigepflicht, bzw. das Recht solch ein Attest, wo eine ärztliche Diagnose draufsteht einzusehen. Sie als Filial- oder Konzernleiter, oder Ihre Mitarbeiter nicht.
Es stellt eine Diskriminierung dar. Bitte äußern Sie sich dazu und nochmal zu dieser Quelle, die vielleicht die Augen öffnet, worum es hier geht:
https://kenfm.de/prof-dr-karina-reiss-und-prof-dr-sucharit-bhakdi/
da ist eine verständige Ärztin, Professorin, Mutter …, ein Mensch, der versucht es auf den Punkt zu bringen, worum es geht und was hier läuft. Ich erwarte Kundennähe von Ihnen.
Es gibt Menschen, die aus gesundheitlichen oder psychischen oder psychologischen Gründen keine Maske tragen, weil es ihnen mehr schadet als nützt. Es ist richtig, es besteht eine allgemeine Maskenpflicht /Empfehlung. Jedoch auch die Einschränkung, wenn jemand aus medizinischen oder psychologischen Gründen keine tragen kann oder erklärt warum das aus psychologischen Gründen nicht bei ihm geht. Dafür braucht er ein ärztliches Attest, welches er nur vor Beamten zeigen muss. Nicht vor Ihren Mitarbeitern.
Ich muss mir überlegen, künftig meine Produkte bei Ihnen zu kaufen. Ich warte noch Ihre Stellungnahme zu diesen Vorfällen ab. Ich erwarte eine baldige Antwort zu dieser aktuell wichtigen Handhabe menschlicher gesundheitlicher Einschränkungen und psychischer Nachteile, wofür die betroffenen Menschen nichts können!
Vielen Dank.
Herzlich Ihnen und allen Mitarbeitern des Alnatura Konzerns und allen Filialleitern viel Mitgefühl für gesundheitlich betroffene (wir alle, wenn die Masken verkeimen! was von Professoren behauptet wird, wie auch der (mögliche, meines Wissens nicht eindeutig nachgewiesene) Schutz!“
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Ferner möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich bei allen Mitarbeitern des Alnatura beim Einräumen eine freie Nase gesehen habe. Möchten Sie, dass wir das anzeigen?
Ich finde es ein Unding davon zu erfahren:
Das hätte ich von Alnatura nicht gedacht.
in Einkaufszentren und Ladengeschäften sowie auf Märkten im Sinne der §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (GewO), soweit diese in geschlossenen Räumen stattfinden,
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Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 GG)
Jeder Inhaber/Betreiber hat meine Persönlichkeit zu achten: Wenn ich aus medizinischen oder «sonstigen Gründen» eine Maske nicht vertrage, hat er das zu akzeptieren.
Ein Attest muss ich vorweisen, aber ausschliesslich den «Behörden/Polizei».
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Nötigung (§240 Strafgesetzbuch)
Wenn kein sachlicher Grund (Nicht-Tragen einer Maske ist kein sachlicher Grund) vorliegt, kann mich kein Eigentümer/Betreiber, kein Gastronom, kein Bahnschaffner rauswerfen.
Wenn mich ein Inhaber/Betreiber mit Gewalt oder durch Drohung entweder zum Verlassen des Betriebs oder zum Tragen einer Maske zwingt, liegt Nötigung vor.
Im Bedarfsfall kann ich bei der Polizei wegen Nötigung und Persönlichkeitsverletzung Anzeige erstatten.
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Corona Verordnung Baden-Württemberg (§ 3 Mund-Nasen-Bedeckung)
(1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden
…
4.in Einkaufszentren und Ladengeschäften sowie auf Märkten im Sinne der §§ 66 bis 68 Gewerbeordnung (GewO), soweit diese in geschlossenen Räumen stattfinden,
…
(2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht
für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,
für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort keine Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Besucher aufhalten,
in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie dies erfordert,
bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen,
wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist oder
in Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 6 innerhalb der Unterrichtsräume, in den zugehörigen Sportanlagen und Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme.
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