Vier Strafanzeigen waren gegen eine Familienrichterin am Amtsgericht (AG) Weilheim gestellt worden, doch die Staatsanwaltschaft (StA) München II hat die Vorermittlungen gegen die Richterin nun eingestellt.
Die Frau hatte bekanntlich im Wege der einstweiligen Anordnung im April u.a. entschieden, dass ein Schulleiter und seine Stellvertreterin gegenüber einer Realschülerin nicht anordnen dürften, auf dem Schulgelände eine Maske zu tragen.
Diese Entscheidung hatte zusammen mit einer Entscheidung eines Familienrichters am Amtsgericht Weimar für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt.
Gegen den Richter und die Richterin seien in der Folge Strafanzeigen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gestellt worden.
Die strafrechtlichen Vorermittlungen seien damit erledigt. Der Beschluss aus Weilheim selbst allerdings noch nicht.
Die Entscheidung war ohne mündliche Verhandlung ergangen.
Die mündliche Verhandlung sei nun bereits terminiert.
Wie die Richterin dann entscheide, stehe ihr frei.
Sie könne ihre Entscheidung aufheben, modifizieren oder aufrechterhalten.