Gericht kippt Anforderungen an Atteste zur Maskenpflicht

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat eine neue Anforderung an die Ausstellung von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht gekippt.

Laut Brandenburger Eindämmungsverordnung, sollte auf jedem Attest die Diagnose und die daraus folgenden Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht vermerkt sein muss.

Das Gericht setzte diese politische Forderung schon im Eilverfahren außer Vollzug was einer schweren Niederlage der Regierung und der eingeschalteten Behörden gleichkommt

Es stehe absolut in Frage, ob dieser datenschutzrechtliche Eingriff durch das Infektionsschutzgesetz eine ausreichende rechtliche Grundlage habe, erklärten die Richter.

„Eine konkrete Diagnose würde dann an nicht öffentlichen Stellen wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Demonstrationen oder religiösen Veranstaltungen zu offenbare“. Dabei handele es sich jedoch um gesundheitsbezogene Daten, die einem besonders hohen Schutz unterlägen.

Abgewiesen wurde ein weiterer Antragsteller, der per Eilantrag gegen die Bestimmung gewehrt hatte, das Attest im Original vorweisen zu müssen, denn das Mitführen des Originalattests führe zu keiner nennenswerten Belastung, entschieden die Richter.

R.Freund

Quelle: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1037452.php

Bild: Unsplash – ben-hershey

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