Impfstoff AstraZeneca – massive Nebenwirkungen – Begrenzung für Menschen unter 60 – Portal für Impfschäden eröffnet

AstraZeneca wird in Deutschland bis wenige Ausnahmen nur noch für Menschen über 60 Jahren eingesetzt.

Das beschloss die Gesundheitsministerkonferenz auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hin.

Hintergrund sind Fälle von Hirnvenen-Thrombosen im zeitlichen Zusammenhang zur Impfung vor allem bei jüngeren Frauen.

Laut dem Beschluss wird der AstraZeneca-Impfstoff ab Mittwoch nur noch bei verwendet bei Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben verwendet.

Die Herstellerfirma benennt dem Impfstoff nun um – statt AstraZeneka soll der umstrittene Impfstoff nun Vaxzevria heißen.

Im Zusammenhang mit den vielen ausgeprägten Nebenwirkungen wurde nun ein Onlineportal eröffnet in dem sich Impfgeschädigte melden und ihre Schäden dokumentieren und anmelden können.

Es gibt Meldestellen für Nebenwirkungen und Todesfälle bei Impfstoffen. Für Europa ist die Europäische Medizin Agentur EMA, in Großbritannien die Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) und in den USA das Vaccine Adverse Events Reporting System (VAERS) zuständig. Bundesländer haben ebenfalls Meldestellen, in Österreich das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) und in Deutschland das Paul Ehrlich Institut (PEI).

Viele Menschen vertrauen diesen stattlichen Instituten aber nicht mehr. 

Verschiedene Staaten und ihre angeschlossenen Institute, hatten in den letzten Monaten vermehrt Impfschäden totgeschwiegen oder heruntergespielt. 

Massive Nebenwirkungen wurden nicht in die Öffentlichkeit getragen und so wurde vorerst nur für Österreich ein unabhängiges Portal gegründet.

Die Ärzte für Aufklärung, der Corona-Untersuchungsausschuss und die Anwälte für Aufklärung haben das Portal in einer Pressemeldung vorgestellt:

https://www.acu-austria.at/meldung-von-impf-nebenwirkungen/

Eine Meldung kann auf der Homepage des ACU-A erstattet werden, wenn die Nebenwirkungen:

  • länger als 3 Tage angehalten
  • die Nebenwirkungen mindestens einen Tag zur Arbeitsunfähigkeit geführt
  • die Nebenwirkungen erst nach drei Tagen aufgetreten sind
  • Häufiger auftretende, meist zeitlich begrenzt vorkommende Nebenwirkungen wie leichte Schmerzen an der Einstichstelle, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, leichtes Fieber sind allerding nicht relevant.

Das Team des ACU-A – bestehend aus Ärzten und Rechtsanwälten – prüft die Kausalität und bietet Hilfestellung in Fällen notwendiger Beweissicherung.

Hier ein Video zu dem Thema:

Quelle: Corona-Untersuchungsausschuss

Quelle: TKP.at

Quelle: acu-austria.at

Bild: Unsplash – Wil Stewart

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