Kirchenrechtler „faschistoid-hysterischem Hygienestaat“ – „Stellt euch vor es ist so – aber keiner macht mit ?“

Oster ist geschlossen

Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Hans Michael Heinig sagte dazu:

„In jedem Krieg, in jeder Katastrophe haben die Gemeinden zusammen gebetet.“ – Flächendeckende Absage der Gottesdienste ist Ausdruck einer tief greifenden Säkularisierung

München (kath.net)
Der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Hans Michael Heinig warnt laut „Welt am Sonntag“ vor der Gefahr, „dass sich unser Gemeinwesen von einem demokratischen Rechtsstaat in kürzester Frist in einen faschistoid-hysterischen Hygienestaat“ verwandele. 

Dies berichtet „idea“. Wie der Kirchen- und Verfassungsrechtler weiter sagte, dürfen „zum ersten Mal seit der Christianisierung Europas keine Ostergottesdienste stattfinden“: 

„In jedem Krieg, in jeder Katastrophe haben die Gemeinden zusammen gebetet. Natürlich lässt sich das nicht durch Onlinegottesdienste auffangen. Die flächendeckende Absage der Gottesdienste ist auch Ausdruck einer tief greifenden Säkularisierung unserer Gesellschaft

 

Merkel hat das zwar „teilweise“ auf massiven Druck ihrer Partei und der Industrie wieder zurückgenommen aber machen wir uns nichts vor:

Momentan liegt es – aus welchem absurden Grund auch immer – wohl in der Macht dieser einzelnen Frau das zu entscheiden. 

Natürlich nur so lange, wie sich die Menschen daran halten. 

Bauen wir doch mal eine Kausalkette auf. 

Also Merkel und die Landesfürsten sagen: 

Wir haben eine böse Pandemie und wenn ihr nicht macht was wir wollen, dann bekommt ihr Strafen. 

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist allein diese Aussage von den Politikern gegen das Grundgesetz und damit nicht rechtens.

Nun kommt die Ordnungsbehörde ins Spiel. Der Job der Polizei und der Ordnungsämter ist es die von der Politik aufoktroyierten Regeln um – und durchzusetzen. Diese Behörden gehen nun mehr oder minder motiviert ihrer Arbeit nach (sie können diese auch verweigern – man nennt das Remonstrieren – es gibt für Beamte sogar eine Remonstrationspflicht.

Diese Remonstrationspflicht greift dann, wenn offensichtlich ist, dass die Regeln die von der Politik aufgestellt werden, gegen unsere Verfassung sind. Beamte die dem nicht nachkommen, können dann aus diesem Grund zur Verantwortung gezogen werden.

Wir schweifen ab – ok es gibt die Pflicht sich anzuschauen, was für eine Regel soll ich jetzt als Ordnungsmacht durchsetzen und ist diese mit der Verfassung konform. Die Beamten und Ämter ziehen nun los und suchen Täter*innen. Also Personen die die Regeln nicht befolgen.

Die einzige Möglichkeit sie zu bestrafen ist ihnen ein Bußgeld aufzuerlegen. 

Die Person, die nun die  – von der Politik definierten Regeln –  nicht befolgt, bekommt von der Ordnungsmacht – die sich keine Gedanken über ihre Remonstrationspflicht gemacht hat – ein Bußgeld. 

Damit ist die Person und das Amt, das das Bußgeld ausgestellt hat dokumentiert, Namen und Verantwortliche sind bekannt. ( Diese Ordnungsbeamten müssen dann  – im Falle das das Bundesverfassungsgericht oder der EUGH später die von der Politik aufgestellten Regeln als verfassungsfeindlich definiert – dafür auch gerade stehen und verlieren im Ernstfall ihren Beamtenstatus und ihre Pensionen. 

Es ist nun allein ihre Entscheidung.

Also das Bußgeld ist festgesetzt und die Person, die angeblich gegen „geltendes Recht“ verstoßen hat, bekommt eine Anhörung zum Sachverhalt zugestellt – soweit funktioniert unser Rechtsstaat noch. Man bekommt die Anhörung und nimmt dann schriftlich dazu Stellung.

Manche Menschen reagieren gar nicht, dass ist nicht ratsam, denn dann wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und nach einer gewissen Zeit, in der nicht bezahlt wurde, erscheint dann der Gerichtsvollzieher. 

Also sollte man in jedem Fall Einspruch einlegen und diesen an das entsprechende Amt schicken. 

Schon allein dieser Vorgang beansprucht die Ordnungskräfte mehr als die Ämter normalerweise bearbeiten können – hier werden schon einige Fälle dann wegen Geringfügigkeit oder aus Zeitmangel „verschwinden“. 

Wenn nun aber der Amtsleiter*in sehr engagiert ist ( uns er/sie dann später auch die Verantwortung für ihr eventuell rechtswidriges Engagement übernimmt ) dann wird das Amt neu organisiert und es können doch alle „Fälle“ bearbeitet werden. 

Der Einspruch jedes einzelnen wird nun festgehalten und weil es keine Einigung zwischen der Ordnungsmacht und dem Bürger*in gibt wird ein Gericht eingeschaltet.

Die Gerichte sind für eine solche Menge von Bußgeldbescheiden ganz und gar nicht eingerichtet und viele Verhandlungen werden aus Zeitgründen gar nicht stattfinden oder weit nach hinten geschoben. 

Finden nun Verhandlungen statt so werden – nach den jetzigen Erkenntnissen – schon in der ersten Instanz über 90% der Verfahren eingestellt oder die Bußgelder werden auf ein Minimum reduziert. 

Sollte das nicht passieren muss man eben in Berufung gehen. 

Eine Regel hier lautet – je höher das Gericht  – desto genauer wird die Rechtsprechung genommen. Ein klarer Vorteil für denjenigen der einen Bußgeldbescheid anfechten will.

Unsere Gerichte arbeiten und sie lernen auch – das Recht dauert  – aber es existiert, davon bin ich felsenfest überzeugt!

Denn inzwischen haben auch wieder andere Gerichte Urteile gegen die Bußgelder gefällt und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bußgeldbescheid durchkommt und zur Zahlung fällig wird – immer geringer. 

Man könnte auch sagen – wenn die große Anzahl von Menschen sich gegen die Auflagen wehren würde, könnte niemand etwas dagegen unternehmen – es würde nichts passieren – die Politiker bluffen einfach nur uns hoffen das die Mehrheit der Bürger darauf rein fällt. 

Jetzt kommen die Medien.

Die Medien sind dazu da, die Geschichte der Politik durchzudrücken und den Menschen Angst zu machen. Da werden dann teilweise „Frei Erfundene oder völlig aufgebauschte Gruselgeschichten“ gedruckt oder im Fernsehen verbreitet, wie hoch Strafen ausfallen können und wie sehr die „Täter“ hier bestraft wurden. 

Lassen sie sich hier keinen Bären aufbinden, viele Medien sind mittlerweile auf das Niveau von Boulevardblättern gesunken und der Verdacht liegt nahe, dass sie direkt vom Staat bezahlt werden oder von sogenannten NGO’s indirekt Geld für die Verbreitung solcher Geschichten bekommen. 

Im letzen Jahr ging ja schon groß durch die Medien, dass der Staat den „Regierungstreuen Medien“ 260 Millionen pro Jahr zukommen lassen wird – also direkter kann man das ganze ja kaum beschreiben.

Ein Kommentar von R. Freund

Quellen: Katholische Nachrichten

Quellen: Deutscher Beamtenbund

Bild: Pixabay – Geralt

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