Maskenpflicht als Druckmittel zu bedingungsloser und lückenloser Unterwerfung?

So titelt der Wochenblick aus Österreich seinen Bericht zur „Geschichte der Maskenpflicht“

Ist Maskenpflicht wirklich eine Sicherheitsmaßnahme?

Man würde meinen: Derartiges ist heute – 20 Jahre später – völlig undenkbar. 

Bei den im Zusammenhang mit den Covid-19 „Schutzmaßnahmen“-Verordnungen vorgeschriebenen Mund-Nasenschutz-Masken (oder FFP2-Masken) handelt es sich doch zweifelsfrei um eine „angebrachte Sicherheitsmaßnahme“. Oder etwa nicht? Die Beantwortung folgender Fragen sollte dies eindeutig klären:

  • Liegen wissenschaftlichen Erkenntnisse etwa in Form von Studien zur Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maskentragepflicht vor? 
  • Verfügt der Gesetzgeber über evidenzbasierte Grundlagen als Basis für seine diesbezüglichen Verordnungen?
  • Gibt es wissenschaftliche Erkenntnisse, Expertenmeinungen, Studien die gegen das Masken-Tragen sprechen?
  • Gibt es einen offenen wissenschaftliche Diskurs über Sinn und schädliche Einflüsse der Masken?
  • Gibt es Sanktionen für Mediziner und Wissenschaftler die sich gegen die Verordnung aussprechen?
  • Berichten die Mainstream-Medien ausgewogen und objektiv und wird gegenteiligen Meinungen Raum gegeben?
  • Wie sieht die Rechtsprechung bei Verweigerung des Mund-Nasenschutzes aus?
  • Wird von der Regierung und den Mainstream-Medien ein Konformitätsdruck ausgeübt?

Sämtliche Punkte lassen Böses erahnen…

  • Zu 1.: Nein. Etliche verfassungsgerichtliche Verfahren endeten bereits mit der Aufhebung der jeweiligen Verordnung durch den VfGH, weil Belege über die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Verordnung trotz entsprechender Aufforderung an den Bundesminister fehlten. Das Wiener Verwaltungsgericht erkannte in einem Aufsehen erregenden Urteil: Das Demo-Verbot am 31. Jänner 2021 war illegal – und es gab eben keine evidenzbasierte Grundlage für die Maßnahmen. Trotzdem werden von der Regierung unbeirrt neue Verordnungen und Verschärfungen der Maßnahmen erlassen.
  • Zu 2.: Es gibt tatsächlich eine Fülle von z.T. alarmierenden wissenschaftlichen Studien und Expertenmeinungen über die enormen Schäden durch das erzwungene Tragen von Masken, insbesondere an der Psyche – und da vor allem bei Kindern.
  • Zu 3.: Nein. Dabei wäre es dringend Zeit für einen unabhängigen Experten-Beirat, in dem auch bisher im Mainstream ausgeblendete, zensurierte und verächtlich gemachte Top-Experten wie Prof. Bhakdi, Prof. Haditsch, usw. zu Wort kommen.
  • Zu 4.: Gegen ‚Abweichler‘ unter den Medizinern wird mit äußerster Härte vorgegangen, Berufsverbote werden verhängt und Arztpraxen geschlossen.
  • Zu 5.: Die Berichterstattung in herkömmlichen Medien ist höchst einseitig. Kritiker der Maßnahmen werden mit schamlosen Falschdarstellungen offen diffamiert – sogar auf den Richter des Wiener Hammer-Urteils schoss sich eine sogenannte „Qualitätszeitung“ ein.
  • Zu 6.: Wie ein Beispiel aus dem Arbeitsrecht zeigt, kommt es beim Masken-Thema fast schon zu einer Art Beweislast-Umkehr. Nicht der Dienstgeber muss den Vorwurf einer Motivkündigung entkräften, sondern der Gekündigte muss seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen unter Beweis stellen. Sogar der Arzt, der ein Befreiungs-Attest ausgestellt hat, wurde einer hochnotpeinlichen Befragung durch die Richterin unterzogen.
  • Zu 7.: Nichts scheint die Regierenden so zu stören, als wenn jemand KEINE Maske trägt. Bereits die Einführung der FFP2 Masken war augenscheinlich dazu angetan, den ‚privaten‘ Masken-Varianten, den Schlauchschals etc. ein Ende zu setzten. Konformität geht über alles. In diesem Licht ist auch der bizarre Vorstoß des Parlamentspräsidenten Sobotka gegen die FPÖ zu sehen – der es abseits der Kameras mit den Regeln aber selber nicht so genau nimmt.
  • Maskenpflicht IMMER und ÜBERALL ist die Devise. Die Maske ist zum Dogma und zum Symbol der Anpassung und Unterordnung geworden.

Quelle: Wochenblick.at

Bild: Pixabay – Bergadder

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