+++Samstag, 31. Juli+++
17:50 Uhr: Querdenken 711: Bei Demo-Ablehnung durch OVG wird auf Eilantrag in Karlsruhe verzichtet
Derzeit liege dem Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg eine Beschwerde vor, über die bis heute Abend entschieden werden sollte, erklärt „Querdenken 711“, der Anmelder für die Veranstaltung am 01.08. auf der Straße des 17. Juni in einer Stellungnahme.
„Wir haben uns im Team entschieden, für den Fall der Bestätigung des Verbots durch das OVG, nicht mehr vor das Verfassungsgericht zu gehen. Unsere Erfahrung vergangener Versammlungen hat gezeigt, dass Exekutive (Polizei und Behörden) nicht mehr die Entscheidung der Judikative (u. a. des Verfassungsgerichts) abwarten, sondern mit großer Härte und unmittelbarer Gewalt gegen anreisende und wartende Teilnehmer vorgehen.“
Auch jetzt hätte man in Berlin wieder Wasserwerfer, Gefangenentransporte und Reiterstaffeln gesehen, heißt es weiter. Außerdem sei der komplette Tiergarten umzäunt, so dass die friedlichen Teilnehmer der Querdenken-Demonstration sich in einem Käfig befänden.
„Wir hatten bereits im Kooperationsgespräch auf die Situation in Duisburg/Loveparade hingewiesen. Heute morgen wurde bereits ein Teil des Verstaltungsequipments von der Polizei Berlin beschlagnahmt. Anreisende Busse werden gestoppt und erkennungsdienstlich behandelt, Anreisende erhalten Platzverweise bis morgen, 23:59 Uhr.“
Querdenken-711 organisiere seit April 2020 friedliche Demonstrationen gegen die Einschränkungen der Grundrechte durch die Verordnungen des Corona-Regimes. „Wir stehen für Friedlichkeit, für Freiheit und Grundrechte und übernehmen Verantwortung für die Menschen, die unsere Demonstrationen besuchen“, schreiben die Anmelder weiter.
„Sollte das Oberverwaltungsgericht das Demonstrationsverbot aufheben, machen wir die Durchführung der Versammlung als Kundgebung davon abhängig, dass unmittelbar das beschlagnahmte Equipment durch die Berliner Polizei wieder freigegeben wird, da wir ansonsten das Sicherheitskonzept nicht gewährleisten können.“
Zudem müsse die Berliner Polizei umgehende die Einzäunung des Tiergartens entfernen, da sonst eine Entfluchtung unmöglich sei.
Sobald die Entscheidung des OVG vorliege, würde man umgehend die Angereisten informieren.
16:55 Uhr: Oberverwaltungsgericht bestätigt Demo-Verbot in Berlin
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren das Verbot der für Samstagabend angemeldeten Versammlung „Freischaffende Künstler für künstlerische Freiheit“ bestätigt. Mehrere Eilanträge sind jedoch beim Gericht noch anhängig.
Bereits das Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit drohe. Worin die genau bestünden und auf welche Modelle oder praktischen Erfahrungen man sich dabei beziehe, wurde offenbar nicht mitgeteilt. Leben und Gesundheit von Menschen seien mit Blick auf die Gefahr einer Covid-19-Infektion unmittelbar gefährdet, wenn die Versammlungsteilnehmer den Mindestabstand und die jeweils zu beachtenden Hygieneregeln wie das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske missachteten, heißt es in der Begründung allgemein gehalten.
Allerdings sind bisher keine vermehrten Corona-Infektionen oder Corona-Ausbrüche nach Großdemonstrationen, wo die Teilnehmer keine/oder nur teilweise Masken trugen (bei Veranstaltungen der Querdenker, BLM-Aktivisten oder CSD-Teilnehmern), ob in Berlin oder anderen Städten, bekannt geworden.
Die Versammlung stehe zudem in einem Zusammenhang mit einer Vielzahl von für dieses Wochenende angemeldeten Versammlungen, die thematisch dem Bereich der Corona-Maßnahmen-Kritiker und „Querdenker“ zuzurechnen seien. Deren Versammlungen zeichneten sich deutschlandweit dadurch aus, dass die Teilnehmer sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen, insbesondere indem sie das Abstandsgebot und die Maskenpflicht missachteten, erklärt das Gericht in seiner Begründung.
Das Oberverwaltungsgericht schloss sich am Samstag der Vorinstanz an und ergänzte noch, dass Verstöße gegen allgemeine rechtliche Vorgaben nicht als Teil des Protests gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien, wenn sie zugleich Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen begründeten. Der Beschluss sei „unanfechtbar“, hieß es (OVG 1 S 108/21).
14:37 Uhr: Berliner Verwaltungsgericht bestätigt auch das Verbot der Corona-Groß-Demo auf der Straße des 17. Juni
Ein für Sonntag in Berlin geplanter Demo-Aufzug der „Querdenken“-Bewegung bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte bereits am Freitag ein von der Polizei ausgesprochenes Verbot für den Corona-Aufzug. Nun erklärte Rechtsanwalt Ralf Ludwig, dass das Verwaltungsgericht Berlin auch das Verbot für die für Sonntag angemeldete Corona-Groß-Demo auf der Straße des 17. Juni bestätigt hat. Jetzt ergeht seitens der Anmelder ein Eilantrag an die nächste Instanz – dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg –, um die Veranstaltung doch noch stattfinden zu lassen.
Auf die Argumente der Antragsteller sei man, so Ludwig, seitens des Gerichts nicht eingegangen. Man hätte nur die Argumentation der Polizei wiedergegeben.
Berlin: Update zur „Querdenken“-Demonstration vom 1. August
Am Freitag protestierten einige hundert Querdenken-Aktivisten trotz eines polizeilichen Verbotes gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin. Ein Autokorso startete im Berliner Stadtteil Hellersdorf, bevor er sich durch die Hauptstadt schlängelte und in der Nähe des Hackeschen Marktes endete.
https://dlive.tv/p/samueleckert+muEvbeZng
Die Anwälte Alexander Christ und Ralf Ludwig gaben per Videobotschaft um Mitternacht Auskunft zur aktuellen Lage. Der Anwalt Ralf Ludwig berichtete, wie er vierzehn Tage vor der Demonstration einen Antrag beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte auf vorbeugende/einstweiligen Unterlassung, damit die Behörde kein Verbot gegen die Demo ausspricht. Nachdem eine Woche lang nichts passierte erhielt er am Freitag (23.7.) den Schriftsatz der Gegenseite. Am Dienstag, (27.7.) erfolgte ein Kooperationsgespräch, bei dem gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden sollte, damit die „Querdenken“-Demonstration bewilligungsfähig wird.
Nach dem Kooperationsgespräch, so Ludwig, hatte das Verwaltungsgericht den Antrag bereits zurückgewiesen mit dem Argument, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass die Demonstration polizeilich verboten würde.
Am Folgetag kam bereits das Verbot der Polizei, allerdings erreichte Ludwig diese Information nicht sofort. Die Frage bleibt offen, ob das Kooperationsgespräch nicht gefruchtet hat, weil es eine vorgefasste Meinung gab, mutmasst Ludwig. Auch das Oberverwaltungsgericht hatte offenbar kein Interesse daran, sich dafür einzusetzten, dass die Querdenker-Demonstration stattfinden und das Recht auf freie Meinungsäusserung, bzw. das Demonstrationsrecht gewahrt würde.
Anwalt Ludwig erklärt im Video, dass in einer repräsentativen Demokratie neben dem Wahlrecht, das Demonstrationsrecht von großer Bedeutung ist. Es ist die Möglichkeit des Bürgers bei der Entscheidungsfindung der Politiker mitzureden und hat eine Art Kontrollfunktion. Es ist also ein wesentliches Recht in einer repräsentativen Demokratie, betont Ludwig.
Die Argumentation der Behörden, dass dieses Recht wegen der Corona-Maßnahmen nicht ausgeübt werden kann, widerspricht diesem Kontrollgedanken und dem Grundgesetz. So verkommt das Demonstrationsrecht „zu einem hohlen Zahn.“
Die Frage vieler Zuschauer: können wir kommen oder nicht?
Der Anwalt Ralf Ludwig meint es sei wichtig nach Berlin zu kommen, da es sich um einen historischen Moment und um eine historische Frage handelt: ob die Bürger es schaffen, diesen Staat wieder in Richtung Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu bewegen oder dahin zurückzuholen.
Die Vermutung liegt nahe, dass der Ausnahmezustand nur noch der Repression dient. „Ihr seid ungehorsam, darum verbieten wir eure Demonstration“. Das sagen sogar die Gerichte so, erzählt Ludwig im Video. Es gehe wahrscheinlich darum eine missliebige Meinung nicht zuzulassen. Damit wären wir im dauerhaften Ausnahmezustand und in einer Diktatur.
Nachfolgend eine Liste aller genehmigten Demos laut Versammlungsbehörde für den Samstag den 31.07.2021
Datum: 31.07.2021
Von: 16:30
Bis: 22:00
Thema: Hände weg von unseren Grundrechten! Freie Fahrt für ein freies Leben! Abkehr von der Angst- und Panikpolitik!
PLZ:
Versammlungsort:
Aufzugsstrecke: Parkplatz Pankow Heinersdorf – Am feuchten Winkel
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Datum: 31.07.2021
Von: 15:00
Bis: 20:00
Thema: Für die Abschaffung der 2 Klassengesellschaft durch Merkels Impferpressung
PLZ:
Versammlungsort:
Aufzugsstrecke: (AP) Olympischer Platz – Trakehner Allee – Olympische Str.
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Datum: 31.07.2021
Von: 15:00
Bis: 19:00
Thema: Wiederherstellung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG und der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG
PLZ:
Versammlungsort:
Aufzugsstrecke: P+R Parkplatz S-Bahnhof Altglienicke
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Datum: 31.07.2021
Von: 14:00
Bis: 20:00
Thema: Wo finden wir echte Hoffnung und echten Halt für die Zukunft? Demonstration für Hoffnung am Ende der Corona-Pandemie.
PLZ: 12099
Versammlungsort: Tempelhofer Feld
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Datum: 31.07.2021
Von: 12:00
Bis: 14:00
Thema: Mahnwache Für Grundrechte und Menschlichkeit
PLZ: 10967
Versammlungsort: Hermannplatz
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Datum: 31.07.2021
Von: 11:00
Bis: 22:00
Thema: Markt der Demokratie (rein symbolische Bezeichnung) Verschiedene Gruppen und Initiativen äußern ihre (unterschiedliche) mehr oder weniger umfassende Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie; Austausch und Diskussion darüber
PLZ: 13347
Versammlungsort: Nettelbeckplatz
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Datum: 31.07.2021
Von: 11:00
Bis: 14:00
Thema: Mahnwache: Verhältnismäßigkeit der Coronamaßnahmen (vom 03.07. bis 25.09.2021 – jeweils Sa.)
PLZ: 14163
Versammlungsort: Kirchstr.
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Datum: 31.07.2021
Von: 10:30
Bis: 13:00
Thema: Mahnwache – Verhältnismäßigkeit der Coronamaßnahmen
PLZ: 12247
Versammlungsort: Kaiser-Wilhelm-Str.
—–
Datum: 31.07.2021
Von: 10:30
Bis: 12:30
Thema: Mahnwache: Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen
PLZ: 14195
Versammlungsort: Königin-Luise-Str.
Quelle: Epochtimes.de
Quelle: RT-Deutsch
Quelle: Youtube
Bild: Unsplash – jeison-higuita
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Die Testphase unseres neuen Radiosenders ist abgeschlossen und Sie können sich – von 7:00 – 0:00 Uhr jede Stunde – auf spannende aktuelle Moderationen und 24 Stunden durchgehend die beste und aktuellste Musik freuen.
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Mir ist nicht klargeworden, warum keine Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Könnt Ihr das nochmal erläutern? Danke!
Ganz einfach, weil des Verfassungsgericht nicht nach rechtsstaatlichen Kriterien Urteilt!!
Ihr werdet mit Demos gegen die Antidemokratischen Staat nichts Ausrichten! Deutlicher kann man es nicht Sehen wie hier das Grundgesetz mit den Füßen getreten wird. Denkt an eure Kinder und Enkel, sollen die in einem Kolonistischen Staat all a Merkel und Klaus Schwab aufwaschen. Wen es oberhaupt noch Kinder geben wird nach dm was hier vermutet wird!!
Quell:corona-transition.org/?rubrique=47
Einsatz von mRNA-Präparaten könnte zu Massensterben führen
Die Spike-Proteine des SARS-CoV-2-Virus enthalten Regionen, die Prionen ähneln, und diese können zu einer tödlichen Hirnerkrankung führen. Mit den Gen-Präparaten flottieren die Spike-Proteine nun im ganzen Körper – und im Gehirn.
https://corona-transition.org/der-einsatz-von-mrna-praparaten-konnte-zu-einem-epischen-massensterben-fuhren
Bei Prionenkrankheiten ändert ein normales Protein, das als zelluläres Prion-Protein bezeichnet wird, seine Form (Fehlfaltung) und wird anormal. So wird ein verhängnisvoller biochemischer Prozess ausgelöst, der zur Ablagerung des ungefalteten Proteins im Gehirn führt und in der Folge zur infektiösen Degeneration des Hirngewebes. Bei fortschreitender Erkrankung nimmt das befallene Gehirn eine schwammartig durchlöcherte Struktur mit fadenförmigen, proteinhaltigen Ablagerungen an. Creutzfeldt-Jakob ist eine solche Prionenkrankheit. Nach aktuellen Erkenntnissen besteht eine Wahrscheinlichkeit von 99%, dass diese Variante (heute als nvCJD bekannt, nv = new variant = neue Variante) durch den Verzehr von BSE-verseuchtem Rindfleisch hervorgerufen wird.