Querdenken-761 Rede von Peter auf dem Platz der Alten Synagoge am 25.7.2020

Apotheken sollen Impfen

Hallo Freiburg,

heute will ich über einen Teilaspekt des Impfens sprechen und was das Impfen mit den Apotheken zu tun hat.

Vorausschicken möchte ich, dass ich mich hier als Laie äußere, ich bin weder Mediziner noch Apotheker.

Vor Monaten sah ich auf den Plakatwänden die Werbung „Deutschland sucht den Impfausweis“. Der wird übrigens bereits seit 2012 gesucht und von der Zielgruppe, den Jugendlichen, wohl immer noch nicht gefunden.

Die WHO hatte 2012 das Ziel erklärt, die Masern in Europa bis 2015 auszurotten. So wurde diese Kampagne seinerzeit ins Leben gerufen, um die Impfquote möglichst auf über 95% anzuheben. Denn erst dann könnten lt. Aussage der Experten Masernausbrüche wirksam verhindert werden.

Ein Blick auf die Statistik des RKI und bei Statista zeigt:

2001 gab es in Deutschland 6.139 registrierte Masernerkrankungen, 2006 2308 Fälle, die weitere Tendenz zeigte sich jeweils stark schwankend, so lag sie 2012, dem Jahr des Kampagnenstartes, bei 165 Fällen, 2019 verzeichnen wir 514 Fälle. Lt. RKI liegt die Impfquote bei Masern und Röteln seit Jahren bei den 4 – 7 jährigen Kindern in den Schuleingangsjahren stabil bei über 90%.

Von einer Ausrottung sind wir demnach noch entfernt und so hat Herr Spahn einer Veröffentlichung des RKI vom 2.5.2019 zufolge erklärt:

„Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impfquoten in den vergangenen Jahren nicht entscheidend gestiegen. Deshalb muss die Masern-Impfung in Kindergärten und Schule verpflichtend sein“…

Ich zitiere das Bundesgesundheitsministerium:

„Bei Masern handelt es sich um eine hoch ansteckende, fieberhafte Viruserkrankung, die zu langwierigen Verläufen und selten zu schweren Komplikationen führen kann“.

Gerade diese möglichen Schädigungen ängstigen und verunsichern viele Eltern. Auch als Großvater einer erst in diesem Monat geborenen Enkelin teile ich diese Befürchtungen. Diese Sorge war für mich Anlass, mich mit dem Masernschutzgesetz zu befassen, das am 1.3.2020 in Kraft getreten ist.

Der Kern dieses Gesetzes ist eine Impfpflicht für bestimmte Bevölkerungsgruppen

  • nämlich Kinder in Kitas, Schulen, Kindestagespflegestätten und Heimen,
  • aber auch Menschen in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen
  • und last but not least die nach 1970 geborenen Personen, die in den Einrichtungen tätig sind, in denen sich die Vorgenannten aufhalten.  

Hiervon befreit ist nur derjenige, der entweder seine Immunität ärztlich nachweisen kann oder bei dem eine gesundheitliche Kontraindikation gegen Schutzimpfung gegen Masern vorliegt.

Alle Eltern, die diese Impfung aus ganz persönlichen Gründen ablehnen, stehen vor einem nicht lösbaren Dilemma:

Die Kosten für den ärztlichen Nachweis einer Immunität müssen sie aus eigener Tasche zahlen, bei mehreren Kindern kann das eine große finanzielle Belastung sein.

Ohne Impfnachweis wird ihr Kind weder in eine Kita, noch eine Schule aufgenommen. Da in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht gilt, müssen sie einknicken.

Doch da gibt es unerwartet dank Corona ein Schlupfloch:

Die baden – württembergische Kultusministerin Eisenmann hat jüngst erklärt, dass Eltern ihre Kinder mit formlosem Antrag vom Schulunterricht befreien lassen können. Diese Aufhebung der Schulpflicht gilt zunächst für 2 Jahre, also eine Atempause, wenn die Eltern mit ihren Kindern den harten Weg des Home-Schooling gehen wollen.

Bei dem Durchlesen des drögen Textes des Masernschutzgesetzes bin ich auf eine für mich unglaubliche Stelle gestoßen. Hierzu muss ich erklären, dass das Masernschutzgesetz eigentlich kein übliches Gesetz ist, wie wir es kennen. Es enthält vielmehr Hinweise, welche Vorschriften in anderen Gesetzen mit diesem Gesetz zu ändern sind.

Ein Großteil des Masernschutzgesetzes betrifft Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, das ist für mich thematisch plausibel.

Überrascht hat mich aber eine Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches unter der Überschrift: „Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken“.

Ich war und bin perplex:

Ich lese im Masernschutzgesetz, es geht nur um Masern und finde dann, sehr versteckt, mehrere Vorschriften, die die Grippeschutzimpfungen in Apotheken zum Thema haben.

Um nicht missverstanden zu werden, nachfolgend geht es nur um Grippeschutzimpfungen.

Ich frage mich, warum man diese Regelungen ins Masernschutzgesetz und nicht in das Apothekengesetz gepackt hat? Eine plausible Antwort habe ich nicht gefunden.

In den Vorschriften geht es darum, dass Gruppen von Apotheken oder Organisationen der Apotheker berechtigt sind

Zitat:

„Verträge über die Durchführung von Modellvorhaben …. zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen bei Personen über 18 Jahre in Apotheken mit dem Ziel der Verbesserung der Impfquote abzuschließen“.

Im Klartext:

Künftig sollen Apotheker Grippeschutzimpfungen vornehmen können.

Ich habe mich dann gefragt: Wem nützt ein solches Vorhaben??

  • Der Pharmaindustrie – sicherlich, sie profitiert von vermehrtem Impfen
  • Der Regierung, dem Gesundheitsministerium – Sie haben das im Gesetz zitierte Ziel im Auge, „die Verbesserung der Impfquote“, sie streben eine weitgehende Durchimpfung der Bevölkerung an.

Jetzt verstehe ich auch, was Herr Wieler vom RKI meinte, als er am 2.5.2019 vage andeutete: „Wenn dann noch niederschwellig Impfungen aktiv angeboten werden, dann bin ich überzeugt davon, dass die Impfquoten steigen

Zu den Apothekern – dazu zitiere ich aus der Pharmazeutischen Zeitung vom 13.2.2020, lt. Wikipedia der am meisten gelesene Fachtitel der Apotheker:

„Jahrhundertchance nicht verspielen, mit dem Masernschutzgesetz hat Herr Spahn den Apothekern die Option zum Impfen gegeben, eine Jahrhundertchance und überlebenswichtig. Wir Apotheker müssen dieses Modellvorhaben zum Laufen bringen und unsere Interessen umsetzen, auch gegen die Bedenken der Ärzte. Wenn wir dies nicht schaffen, sind wir tot“, sagt der Vorsitzende des Bundesverbandes dt. Apotheker.

Ein Berater der Apotheker darf nicht fehlen, der sich in genannter Pharmazeutischen Zeitung wie folgt äußert:

„Um die Apotheker für die neue Aufgabe zu befähigen, sind zwei 90-minütige E-Learning-Veranstaltungen zu theoretischen Inhalten und ein eintägiger Praxiskurs ausreichend. Zielgruppe seien alle Personen ab 18 Jahren, die keine Kontraindikationen haben“. Und evtl. Bedenken schiebt er schnell zur Seite: „Versicherungs- und Haftungsfragen seien kein Problem“.

Zur Ehrenrettung der Apotheker bzw. ihrer Landesverbände sei gesagt, dass sich manche mit diesem Weg, leider erfolglos, nicht einverstanden erklärt haben.

Zu den Ärzten – Im Vorfeld der Gesetzesentstehung kam von ärztlicher Seite heftiger Protest, sie fassen das, was jetzt gegen ihren Widerstand Gesetz geworden ist, zu Recht als Angriff auf ihren Beruf auf. Das Verabreichen einer Impfung galt bislang immer als ärztliche Leistung.

Zu der Bevölkerung – Herr Wieler sprach von niedrigschwelligem Impfen und das ist es in der Tat. Um es salopp auszudrücken: Zuerst führe ich den Hund Gassi, dann gehe ich mal schnell in die Apotheke, um mir meine jährliche Grippeschutzimpfung geben zu lassen und dann finde ich immer noch Zeit auf einen Kaffee mit meinem Freund / meiner Freundin.

Bei so viel Empörung muss ich mich selbst auf den Boden der Tatsachen zurückholen:

Das Vorhaben ist ein Modell, das auf längstens 5 Jahre befristet ist, ob es dann tatsächlich realisiert wird, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Und dennoch umschleicht mich bei diesem Modellvorhaben ein ungutes Gefühl. Das ist meine Meinung, jeder soll sich seine eigene bilden.

Der Beruf des Arztes wird weiter demontiert, er hat den hippokratischen Eid geschworen, dem Wohl des Menschen verpflichtet zu sein, jetzt soll er einen verantwortungsvollen Teil seiner Arbeit abgeben.

Er kennt seinen Patienten, er weiß von evtl. Kontraindikationen

Es stammt nicht von mir und trifft auch sicherlich nicht auf alle Apotheker zu, aber der Hinweis, die „Jahrhundertchance nicht zu verspielen“, zeigt die finanziellen Interessen und nicht die Sorge um den Kunden.

Wie erfährt der Apotheker von Kontraindikationen?

Steht ihm bis dahin eine elektronische Patientenakte, an der man arbeitet, zur Verfügung?

Dass der Apotheker im Schnelldurchlauf für seine neue Tätigkeit geschult werden soll, erscheint mir hinsichtlich möglicher Schäden schon fast zynisch.

Dass Versicherungs- und Haftungsfragen für den Apotheker unerheblich seien, halte ich für eine glatte Lüge.

Bei dem Vorhaben geht es „nur“ um Grippeschutzimpfungen durch Apotheker. Wer garantiert uns, dass man eines Tages das Tätigkeitsfeld um eine ganz andere Art von Impfungen erweitert?

Vielen Dank für euer Interesse

Bild: Unsplash – kendal


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