Resist Dictatorship and Vaccination

„Aus dem Umstand, dass möglicherweise bei anderen Versammlungen in Berlin der jüngeren Zeit (CSD-Aufzug und Mietendeckel-Protest) Abstände nicht eingehalten und Masken nicht durchgängig getragen wurden, könne der Antragsteller nicht ableiten, selbst von einem Verbot verschont zu werden“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

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