Rechtswissenschaftler Ulrich Battis: “Notbremse wird nicht lange halten”

Der Staatsrechtler Ulrich Battis erklärte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), dass die “Notbremse” der Regierung kein “großer Wurf” sei.

Sie sei “zu grob”. Er gehe davon aus, dass sie einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werde.

In einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) lässt der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis kein gutes Haar an der von der Bundesregierung beschlossenen “Notbremse”.

Battis geht davon aus, dass die Bundesländer trotz des neuen Gesetzes weiterhin eigene Vorschriften erlassen können. So könne beispielsweise Bayern bei einer Inzidenz von 100 weiterhin beschließen, die Schulen zu schließen, auch wenn die “Bundesnotbremse” dafür einen Wert von 200 vorsehe. Es werde auch weiterhin unterschiedliche Regelungen geben, und dies sei auch wünschenswert.

Als Begründung für seine Einschätzung erklärte Battis, dass – je länger die Pandemie und die Grundrechtseinschränkungen dauerten – die Maßnahmen umso fokussierter sein müssten. Daher sei die neue Notbremse alles andere als überzeugend und werde einer verfassungsrechtlichen Überprüfung auch nicht lange standhalten. Die einzige sachliche Begründung seien die Inzidenzgrenzwerte von 100 für Ausgangsbeschränkungen und Ladenschließungen und 200 für Schulschließungen. Der Paragraf 28b zähle dann extrem detailliert und bundesweit gültig eine Reihe von Maßnahmen auf. Doch jede einzelne dieser Maßnahmen müsse einer Überprüfung standhalten können.

Battis geht davon aus, dass das Verfassungsgericht in Karlsruhe “vielleicht noch einmal zähneknirschend in der aktuellen Lage das Gesetz bestehen lassen” werde. Doch das werde nicht lange halten. Battis wörtlich in dem Interview:

Der Lockdown ist nach 13 Monaten Pandemie ein zu grobes Instrument. Die Bundesverfassungsrichter werden fragen: Gibt es verhältnismäßigere, unter Umständen geeignetere Lösungen? Die Infektionsgefahr im Freien ist umstritten. Gerade die Ausgangsbeschränkungen sind schwierig zu halten.”

Auch beim Thema “Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte” hat der Staatsrechtler eine klare Meinung.

Diese seien Battis zufolge nicht mehr lange zu begründen. Rechtlich sei die Lage eindeutig. Die aktuellen Einschränkungen der Grundrechte müssten begründet werden. Die Begründung sei derzeit ein Schutz der Krankenhäuser vor Überlastung. Doch je mehr Menschen durch Impfung vor einem schweren COVID-19-Verlauf geschützt seien, desto weniger seien für diese Menschen Einschränkungen begründbar.

Das mag für die anderen nicht gerecht sein, so Battis, aber es sei die einzige rechtsstaatliche Konsequenz.

Quelle: RT-Deutsch

Bild: Pixabay – RyanMcGuire

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4 Comments

  1. Gabriele Schmalz

    Lieber R. Freund,
    danke für deine super Beiträge.
    Ich frage, warum hilft die Regierung den Betrieben mit soviel Kohle durch den Lockdown? Warum buttert sie nicht endlich Geld in die desaströse Pflege? Deshalb sind doch die ganzen Maßnahmen, weil die Pflege überlastet werden könnte. So jeden Tag im Radio.
    Warum wertet man nicht endlich mal die Pflegekräfte auf und bezahlt sie ordentich.? Warum wird die Kohle nicht dort reingebuttert, wo es schon lange fehlt. Das fordert ver.di doch schon lange. Warum fordern sie es jetzt nicht mehr? Intensivbetten gibt es ja bekanntlich genug, nur die Pflegekräfte fehlen. Bessere Arbeitsbedingungen im Pflegebereich und bessere Bezahlung, könnten wieder einen schönen Beruf daraus machen. Das alles würde nur einen Bruchteil des Lockdown kostet.

  2. Hotte W

    Warum melden sich so oft Gelehrte und Wissenschafter wen am ende nichts bei rum kommt, wein die Politik es einfach nicht will die Executive Ignoriert. Wenn die Politiker permanente Verfassungsbrüche und Rechtsstaatliche Verfahren Unterbindet, was haben wir dann? Einen System-umstutz. Hochverrat, eine Revolte? Mit Sicherheit keine Pandemie und solange dinge nicht beim namen genant so werden wie sie sind wir sich auch nichts Ändern.

    1. Hotte W

      Warum sollte man Geld in die Pflege buttern wenn es in ein paar Jahren kaum noch Krankenhäuser und Altenheime gib. 2020 wurden 20 Krankenhäuser geschlossen 400 000 und kein ende in siecht. Kranken und Pflegepersonal haben Kursarbeit. Gelaut ihr etwa der große Reset ist Geigensteine Spinnerei von H. Schwab oder Agenda 2030 der Bundesregelung wir nicht Kommen. In den Krankenhäuser drehen die Pfleger und Ärzte Däumchen.
      Ich war bei meinen Artz zur Kontrolle Untersuchung und habe 1 1/2 Stunden gewartet es sind in der Praxsis 3 Artzte es ist aber nur 1 Arzt da. Normaler Arzt Patient Kontakt 5 Minuten. Den Leuten wir Vorgegaukelt es währe die Hölle los. Einfach mal Googlen. (Arzt immer weniger Patienten) Das gleiche Spiel für Krankenhäuesr.

      WN Artikel:

      Patienten vermeiden Besuche in Praxen
      „Bitte gehen Sie zum Arzt“

      Dortmund –

      Vermeiden kranke Menschen aus Angst vor Covid-19 den notwendigen Arztbesuch? In einigen Regionen gibt es derzeit leere Praxen. Mediziner befürchten schlimme Folgen. Von Frank Polke
      Welt.de
      30 Prozent weniger Patienten in der Kardiologie – Ärzte werden stutzig

      Ich selbst bin fast 70 und habe kein Vertrauen mehr in die Ärzte muss damit rechnen das ich Zwangsgeimpft werden und wen Professoren sagen Impfverweigerer hätten kein recht auch ein Notfall bett, dann Könnte ich Kotzen so übel wird mir. Doktor Mängele Läst Grüßen. Ich habe den einduck das unsere Elite nicht mehr weis das wir ein Rechtsstaat sind ind die Ärtzt denken wohl sie sind in dem Grösten Konzentrazionlaber der welt und können bestimmen welcher Patint zu welchen Genexsperimet Despritzt wird und welcher nicht und das hir hat keinerlei wert mehr.
      Der Nürnberger Kodex

      Sie wissen auch nichts über den Nürnberger Kodex, über den ich in meiner Tagesdosis vom 26. August 2020 mit dem Titel “Guten Morgen Herr Dr. Mengele” (3) schon berichtet habe. Der Nürnberger Kodex wurde in den Nürnberger Prozessen gegen die Naziärzte verfasst und gilt weltweit für den Umgang mit Patienten als bindender Kodex. Er ist so etwas wie die Patientengrundrechte, die weltweit uneingeschränkt gelten und bindend für jeden Arzt im Umgang mit seinen Patienten sind. Der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, tritt diesen Kodex mit Füßen. Da aber tritt er nicht alleine. Das gesamte Merkel-Team, viele Ärzteverbände und Ärzte, Kliniken und daran angeschlossene Gesundheitshäuser, die Liste ist sehr lang, brechen mit dem Nürnberger Kodex und machen etwas möglich, das bislang nur im Hitlerregime Geltung hatte: Der Patient ist mein Versuchskaninchen und an ihm kann ich proben, was immer ich will.

      Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewendete ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen:
      Quelle kenfm.de weiter lesen oder suchen

      1. Hotte W

        Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich ist. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwangs, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.
        Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.
        Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
        Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.
        Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.
        Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
        Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.
        Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
        Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
        Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.

        Der Leser mag hier selbst einmal angeben, welche Punkte derzeit nicht eingehalten werden. Nach meiner Kenntnis sind es so gut wie alle Punkte, die gerade gebrochen werden.

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