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Das Bundesverfassungsgericht begrenzt den staatlichen Zugriff auf Handy und Internetdaten.
Dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gehen staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit.
Das oberste deutsche Gericht erklärte mehrere Regelungen zur sogenannten Bestands-Datenauskunft für verfassungswidrig.
Sie verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, wie das Gericht in Karlsruhe Ende letzter Woche mitteilte. (Az. 1 BvR 1873/13 ).
Das Telekommunikationsgesetz und einige Vorschriften in anderen Gesetzen müssen nun bis Ende 2021 überarbeitet werden. Solange bleiben die jetzt geltenden aber beanstandeten Regelungen in Kraft. Die Richter des Ersten Senats machen klare Maßgaben für ihre Anwendung.
Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern. Dazu dürfen sie zum Beispiel bei Telefongesellschaften und Providern die „festen“ Bestandsdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum abfragen. Internetanschlusses um den Inhaber eins Internetanschlusses zu bestimmen, greifen Anbieter auch auf die IP-Adresse zurück.
Die Regelungen mussten nach einem ersten Urteil von 2012 schon einmal überarbeitet werden. Nun stellte sich heraus, dass das reformierte Gesetz immer noch nicht den Anforderungen genügt. Die Richter bekräftigen zwar, dass die Auskunft über Bestandsdaten grundsätzlich zulässig ist. Voraussetzung müsse aber das Vorliegen einer konkreten Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein. IP-Adressen, die Rückschlüsse auf die Internetnutzung geben, genießen besonderen Schutz.
Patrick Breyer und seiner früheren Parteikollegin Katharina Nocun, beides Politiker der Piratenpartei hatten im Jahr 2013 mit über 6000 Unterstützern mehrere Klagen eingebracht, die jetzt vom Bundesverfassungsgericht entschieden wurden.