Drosten in Heidelberg erneut als Gutachter vor Gericht

Drosten hatte in dem Gutachten untersucht, ob der PCR-Test die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Vermehrung im Körper nachweisen kann. Drosten bejaht die Frage in dem 4-seitigen Papier – vorausgesetzt, es sei ein “ordnungsgemäß durchgeführter PCR-Test”, wie der Charité-Professor schreibt. 

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