All das ist jedoch nicht von Bedeutung, denn bei dem Urteil in der Rechtssache Roe gegen Wade geht es nicht einmal um Abtreibung, sondern um die Rückgabe der Entscheidungshoheit an die Bundesstaaten zum Nachteil der sich selbst legitimierenden Bundesbehörden. Die Richter haben das klargestellt.
25/06