29/05

Fälschung von Impfpässen und deren Nutzung künftig strafbar

Wer einen Impfpass fälscht oder ein solches Dokument benutzt, macht sich künftig strafbar. Das ist im neuen Infektionsschutzgesetz festgelegt, das der Bundesrat am Freitag gebilligt hat. Es sieht für die wissentlich falsche Dokumentation einer Impfung bis zu zwei Jahren Haft vor, für die Nutzung eines gefälschten Ausweises bis zu ein...