Das Kontaktverbot im Frühjahr war nicht rechtmäßig. Das Amtsgericht Weimar hat entschieden: das Kontaktverbot im Frühjahr war nicht rechtmäßig. Dessen damalige Anordnung sei "in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig" gewesen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch. Es sei damit "nichtig" gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die...
22/01